Was versteht man unter einem Gutachten?
In verschiedenen Streitsituationen kann es des Öfteren vorkommen, dass der Sachverhalt nicht klar definiert oder eingeschätzt werden kann. In solch einem Fall muss ein professionelles Gutachten zur Klärung erstellt werden. Hierbei wird eine Person (oder mehrere) zu Rate gezogen, welche sich mit dem Sachverhalt bestens auskennen und zudem neutral agieren.
Kompetenz spielt hier eine tragende Rolle. Immerhin wird fachliches Wissen gefordert und da reicht es nicht, eine reine Vermutung oder Mutmaßung anzustellen. Tatsachen müssen klargestellt werden und ein richtiges Werturteil ist vonnöten, wenn ein ordentliches Gutachten gefragt ist.
Verschiedene Formen von Gutachten – Kategorien und Besonderheiten
Allerdings gibt es auch im Bereich der Gutachten wesentliche Unterschiede. Gutachten werden zunächst in zwei Bereiche unterteilt: bei einem Privatgutachten wird der Sachverständige von einer Privatperson gestellt.
Hierbei kann es sich sowohl um eine einzelne Person, jedoch auch um eine Institution oder ein Unternehmen handeln. Wichtig ist jedoch, dass der Sachverständige keine Partei ergreift und ein absolut unabhängiges Gutachten erstellt und ohne die Mitwirkung eines Fremden, der nicht als Gutachter definiert wurde, arbeitet.
Auf der anderen Seite gibt die Gerichtsgutachten. Hier hat der Sachverständige die gleichen Aufgaben, wird jedoch in diesem Fall von einem Gericht beauftragt. Das Gutachten wird also – zusammengefasst - vom Gericht angefordert, woraufhin sich selbiges um den Sachverständigen kümmert. Daneben wird jedoch noch in weitere Formen von Gutachten aufgegliedert. Besonders bekannt sind hier unter anderem das Versicherungsgutachten oder das Parteiengutachten.
Für die jeweilige Einteilung kommt es natürlich auch immer auf das an, was genau begutachtet werden soll. Für jeden Fall gibt es bestimmte Richtlinien, die erfüllt werden müssen, damit ein richtiges Gutachten von einem Sachverständigen erstellt werden kann.
Des Weiteren existiert auch eine Norm, an die sich die Beteiligten halten müssen, wenn ein Gutachten erfragt wird. Der Aufbau und der Stil des Gutachtens sollte den Vorgaben entsprechend angefertigt werden, damit das Ergebnis nicht anfechtbar ist. Wurde das Gutachten anerkannt, kann im jeweiligen Fall auch weiter diskutiert werden.
Weitere Fragen und Antworten zu Gutachten
Welche Arten von Gutachten gibt es?
Näheres zu:
- Gerichtsgutachten
- Versicherungsgutachten
- Privatgutachten
- Parteiengutachten
- Schiedsgutachten
- uvm.
Was kann begutachtet werden?
Soll ein Gutachten erstellt werden, ist in der Regel oft ein Schaden vorausgegangen. Beispielsweise dann, wenn eine Privatperson einen Wasserschaden oder Brandscheiden erleidet, sollten aufgekommene Schäden begutachtet und eingeschätzt werden, damit die jeweilige Person damit rechnen kann, dass, beispielsweise von der jeweiligen Versicherung, für den entstandenen Schaden aufgekommen wird.
Mehr erfahren »Wie ist ein Gutachten aufgebaut?
Soll ein Gutachten erstellt werden, stehen sich in der Regel zwei Streitparteien gegenüber, die in einem Rechtsfall beraten werden sollen. Ein Sachverständiger sorgt hier dafür, dass der Sachverhalt klar definiert und begutachtet werden kann. In einem solchen Fall darf es nur zu einer unabhängigen Einschätzung kommen, damit auch wirklich keine der beiden Seiten bevorzugt wird.
Mehr erfahren »Können Behörden ein Gutachten ausstellen?
Ein Gutachten dient dazu, den Sachverhalt durch einen beauftragten Sachverständigen klären zu lassen und eine fachlich kompetente Meinung zu einem Streitfall einzuholen. Das Ergebnis muss also begründet und neutral sein. Der Sachverständige muss sein Urteil unparteiisch fällen und darf nicht zum Vorteil einer bestimmten Partei agieren, auch wenn er von dieser engagiert wurde.
Mehr erfahren »Besonderheiten bei europäischen Gutachten
Bei einem Gutachten stellt ein beauftragter Sachverständiger ein Urteil in Bezug auf einen dargelegten Sachverhalt vor. Dieses muss unabhängig erstellt werden und beim Sachverständigen selbst muss es sich um eine Person handeln, die die jeweilige Fachkompetenz mit sich bringt, damit das Ergebnis korrekt und unparteiisch ausfällt.
Mehr erfahren »Wie sind Gutachter organisiert?
Ein Sachverständiger erstellt ein fachkompetentes Gutachten einer Rechtslage. Hierbei handelt es sich um eine Person, die unabhängig agiert und nicht nur eine Einschätzung liefert, sondern ein korrektes Werturteil, auf das sich beispielsweise bei einem Rechtsstreit berufen werden kann. Natürlich kann nicht jede Person als Sachverständiger angefordert werden.
Mehr erfahren »Was kostet ein Gutachter für ein Haus?
Die Kosten für einen Gutachter zur Bewertung eines Hauses können je nach verschiedenen Faktoren variieren. Dazu gehören die Größe und Lage des Hauses, der Umfang und die Komplexität der Begutachtung sowie die Qualifikation und der Ruf des Gutachters.
Mehr erfahren »Was kostet ein Gutachter fürs Auto?
Die Kosten für einen Kfz-Gutachter hängen von der Art des Gutachtens, dem Fahrzeugtyp und -zustand sowie regionalen Gegebenheiten ab. Allgemein variieren die Preise, wobei umfassendere Begutachtungen, wie bei Unfallschäden oder Spezialfahrzeugen, tendenziell höher ausfallen. Es ist empfehlenswert, Angebote von verschiedenen Gutachtern einzuholen, um einen Vergleich zu haben.
Mehr erfahren »Wer zahlt den Gutachter bei Handwerkerpfusch?
Bei Handwerkerpfusch zahlt zunächst der Auftraggeber den Gutachter. Bei bestätigten Mängeln kann er die Kosten vom Handwerker zurückfordern. Eine Rechtsschutzversicherung kann ebenfalls einspringen. In manchen Fällen übernimmt der Handwerker die Kosten, besonders bei anerkannten Mängeln.
Mehr erfahren »Wer zahlt den Gutachter bei Schimmel in der Wohnung
Bei Schimmel in der Wohnung zahlt der Vermieter den Gutachter, wenn Baumängel ursächlich sind, sonst der Mieter bei eigenem Verschulden. Die Ursachenklärung durch den Gutachter bestimmt oft, wer die Kosten trägt. Rechtsschutzversicherungen können in Streitfällen helfen. Vorher ist eine Absprache ratsam.
Mehr erfahren »Wer zahlt den Gutachter bei einem Wasserschaden?
Bei Wasserschäden übernimmt meist die Gebäude- oder Haftpflichtversicherung die Kosten für einen Bausachverständigen. Bei unklarer Schadensursache tragen Eigentümer oder Mieter die Kosten. Vor Beauftragung ist Klärung mit der Versicherung ratsam.
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