Besonderheiten bei europäischen Gutachten
Bei einem Gutachten stellt ein beauftragter Sachverständigter ein Urteil in Bezug auf einen dargelegten Sachverhalt vor. Das Gutachten muss unabhängig erstellt werden und beim Gutachter selbst muss es sich um eine Person handeln, die die jeweilige Fachkompetenz mit sich bringt, damit das Ergebnis korrekt und unparteiisch ausfällt. Bei einem Gutachten von Behörden handelt es sich um öffentliche Instanzen, die zu einem Ergebnis bzw. einer Entscheidung im Streitfall gekommen sind.
Hierbei ist es in der Regel Standard, dass ein Gericht ein solches Gutachten erfragt, woraufhin die jeweilige, öffentliche Behörde einen Sachverständigen beauftragt und zum Gericht schickt. Dort wird das Gutachten durch den Sachverständigen erstellt bzw. vertreten. Bei einem europäischen Gutachten gelten jedoch noch zusätzlich andere Regelungen, die es zu berücksichtigen gilt.
Der Sachverhalt bei einem europäischen Gutachten – was ist das Besondere?
Bei einem europäischen Gutachten handelt es sich um spezielle Vorgänge und Dokumente, bei denen der Sachverhalt auf der Basis europäischer Normen geprüft und begutachtet wird.
Hier wurde also eine Regelung vorgenommen, die für den gesamten, europäischen Bereich gilt und eben nicht nur für ein bestimmtes Areal innerhalb von Europa. Die Neutralität ist in allen europäischen Ländern gegeben und auf dieser Basis muss das Gutachten erstellt werden. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn es um finanzpolitische Fragen geht, die geklärt und dargelegt werden sollen. Fachkompetenz ist auf jeden Fall vonnöten, denn es darf im Rahmen eines Gutachtens nie zu einer Mutmaßung oder reinen Einschätzung, aber keinem richtigen Werturteil, kommen. Der Sachverständigte hat die verpflichtende Aufgabe, ein bindendes und absolutes Werturteil der Lage abzugeben, auf das sich gestützt werden kann, um die Rechtslage zu klären.
Europäische Normen stellen also die Grundlage für ein europäisches Gutachten.
Es besteht übrigens auch für Privatpersonen die Möglichkeit, sich auf das Amt eines Gutachters zu bewerben und eintragen zu lassen. Dazu wurde das europäische Fachinstitut für Gutachter eingeführt. Immer öfter kommt es dazu, dass Personen aus einem bestimmten Tätigkeitsbereich als Gutachter angefordert werden. Jedoch sollte es sich in diesem Fall nicht um Laien handeln, sondern um erfahrene Personen, die ein professionelles Gutachten einer bestimmten Lage erstellen und darlegen können.
Die jeweiligen Sachverständigen sollen nicht nur ausgebildet, sondern auch weitergebildet werden. Je nach Sachverhalt kann es zu einer stetigen Entwicklung kommen und der Gutachter muss immer auf dem aktuellen Stand der DInge sein, um ein professionelles und unabhängiges Gutachten auf die Beine stellen zu können.
Das vorhandene Wissen stellt also die Basis des Gutachters dar, sollte jedoch auch ausgebaut werden. Die eingetragenen Personen können länderübergreifend eingesetzt und angefordert werden.
Die Kompetenz die jeweiligen Gutachter ist in einem Abschluss dokumentiert. Durch diesen kann eine Person das Amt eines Gutachters voll und ganz erfüllen und für das Ergebnis geradestehen.
Übrigens handelt es sich im Zusammenhang mit einem europäischen Gutachten oft auch um ganze Verbände, die zusammenkommen, um ihr Wissen zu bündeln. Mehrere Personen - und nicht nur die Meinung oder Urteil eines einzelnen - stehen also im Mittelpunkt.
Gutachter können jedoch auch nach der eigentlichen Ausbildung noch weiter fortgebildet werden. Somit kann ein die betreffende Person auch nach ihrem Abschluss noch einen Grad der Hilfestellung erwarten und genießen. Die Qualifikation des Gutachters wird erweitert und die fachliche Kompetenz wächst.
Der Markt befindet sich im stetigen Wachstum. Es besteht immer die Nachfrage nach fachkompetenten Gutachten, die sich mit dem Sachverhalt einer bestimmten Lage vertraut machen und ein entsprechendes Urteil aufarbeiten. Die Grundlagen sind hierbei für alle Sachverständigen gleich, da es sich um europäische Gutachten, also weitreichende Kompetenzen handelt, die vermittelt und angefordert werden können.
Weitere Fragen und Antworten zu Gutachten
Was versteht man unter einem Gutachten?
In verschiedenen Streitsituationen kann es des Öfteren vorkommen, dass der Sachverhalt nicht klar definiert oder eingeschätzt werden kann. In solch einem Fall muss ein professionelles Gutachten zur Klärung erstellt werden. Hierbei kann ein Sachverständigenbüro zurate gezogen werden, welches sich mit dem Sachverhalt bestens auskennt und zudem neutral agiert.
Mehr erfahren »Welche Arten von Gutachten gibt es?
Näheres zu:
- Gerichtsgutachten
- Versicherungsgutachten
- Privatgutachten
- Parteiengutachten
- Schiedsgutachten
- uvm.
Was kann begutachtet werden?
Soll ein Gutachten erstellt werden, ist in der Regel oft ein Schaden vorausgegangen. Beispielsweise dann, wenn eine Privatperson einen Wasserschaden oder Brandscheiden erleidet, sollten aufgekommene Schäden begutachtet und eingeschätzt werden, damit die jeweilige Person damit rechnen kann, dass, beispielsweise von der jeweiligen Versicherung, für den entstandenen Schaden aufgekommen wird.
Mehr erfahren »Wie ist ein Gutachten aufgebaut?
Soll ein Gutachten erstellt werden, stehen sich in der Regel zwei Streitparteien gegenüber, die in einem Rechtsfall beraten werden sollen. Ein Sachverständiger sorgt hier dafür, dass der Sachverhalt klar definiert und begutachtet werden kann. In einem solchen Fall darf es nur zu einer unabhängigen Einschätzung kommen, damit auch wirklich keine der beiden Seiten bevorzugt wird.
Mehr erfahren »Können Behörden ein Gutachten ausstellen?
Ein Gutachten dient dazu, den Sachverhalt durch einen beauftragten Sachverständigen klären zu lassen und eine fachlich kompetente Meinung zu einem Streitfall einzuholen. Das Ergebnis muss also begründet und neutral sein. Der Sachverständige muss sein Urteil unparteiisch fällen und darf nicht zum Vorteil einer bestimmten Partei agieren, auch wenn er von dieser engagiert wurde.
Mehr erfahren »Wie sind Gutachter organisiert?
Ein Sachverständiger erstellt ein fachkompetentes Gutachten einer Rechtslage. Hierbei handelt es sich um eine Person, die unabhängig agiert und nicht nur eine Einschätzung liefert, sondern ein korrektes Werturteil, auf das sich beispielsweise bei einem Rechtsstreit berufen werden kann. Natürlich kann nicht jede Person als Sachverständiger angefordert werden.
Mehr erfahren »Was kostet ein Gutachter für ein Haus?
Die Kosten für einen Gutachter zur Bewertung eines Hauses können je nach verschiedenen Faktoren variieren. Dazu gehören die Größe und Lage des Hauses, der Umfang und die Komplexität der Begutachtung sowie die Qualifikation und der Ruf des Gutachters.
Mehr erfahren »Was kostet ein Gutachter fürs Auto?
Die Kosten für einen Kfz-Gutachter hängen von der Art des Gutachtens, dem Fahrzeugtyp und -zustand sowie regionalen Gegebenheiten ab. Allgemein variieren die Preise, wobei umfassendere Begutachtungen, wie bei Unfallschäden oder Spezialfahrzeugen, tendenziell höher ausfallen. Es ist empfehlenswert, Angebote von verschiedenen Gutachtern einzuholen, um einen Vergleich zu haben.
Mehr erfahren »Wer zahlt den Gutachter bei Handwerkerpfusch?
Bei Handwerkerpfusch zahlt zunächst der Auftraggeber den Gutachter. Bei bestätigten Mängeln kann er die Kosten vom Handwerker zurückfordern. Eine Rechtsschutzversicherung kann ebenfalls einspringen. In manchen Fällen übernimmt der Handwerker die Kosten, besonders bei anerkannten Mängeln.
Mehr erfahren »Wer zahlt den Gutachter bei Schimmel in der Wohnung
Bei Schimmel in der Wohnung zahlt der Vermieter den Gutachter, wenn Baumängel ursächlich sind, sonst der Mieter bei eigenem Verschulden. Die Ursachenklärung durch den Gutachter bestimmt oft, wer die Kosten trägt. Rechtsschutzversicherungen können in Streitfällen helfen. Vorher ist eine Absprache ratsam.
Mehr erfahren »Wer zahlt den Gutachter bei einem Wasserschaden?
Bei Wasserschäden übernimmt meist die Gebäude- oder Haftpflichtversicherung die Kosten für einen Bausachverständigen. Bei unklarer Schadensursache tragen Eigentümer oder Mieter die Kosten. Vor Beauftragung ist Klärung mit der Versicherung ratsam.
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