Sachverständige Genehmigungsverfahren im Umweltbereich

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Gutachter im Fachgebiet Genehmigungsverfahren im Umweltbereich


Ingo Kempkes
Sachverständige DESAG - Deutsche Sachverstaendigen Gesellschaft mbH

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Bausachverständiger | Altbausanierung | Baufinanzierung ...

Druckerweg 14, 40724 Hilden

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02103-961930
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Gutachter Genehmigungsverfahren im Umweltbereich:
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Genehmigungsverfahren im Umweltbereich - Informationen

Um den Umfang der Genehmigungsbedürftigkeit von Vorhaben festzustellen, benötigt es einen Sachverständigen für diesen Bereich. Dieser hat die Aufgabe, die tatsächlichen Erfordernisse zur Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen zu ermitteln und die weiteren Antragsunterlagen zu bearbeiten.

Der Sachverständige hat Sorge zu tragen, dass die vorab mit der zuständigen Behörde besprochenen Antragsvoraussetzungen ordnungsgemäß eingehalten und erledigt wurden.

Möglicherweise müssen zusätzlich weitere Gutachter oder Rechtsbeistände bestellt werden, ob dies erforderlich ist obliegt dem Sachverständigen und dieser muss sich auch um die Anforderung der weiteren Zuständigen kümmern.

Wichtig zur Genehmigung sind folgende Kenntnisse des Vorhabens:

Technische und naturwissenschaftliche Grundlagen des Umweltschutzes

  1. Die Umweltauswirkungen in versch. Gebieten wie Lurftreinhaltung, Lärmschutz, Gewässerschutz, Boden- und Naturschutz
  2. Rechtliche Beurteilung der Umweltauswirkung, medienübergreifende Bewertung der Grundsätze umweltgerechter Planung und den Stand der Technik auf immissionsschutzrechtliche und technologische Grundlagen, Luftreinigung, Lärm- und Erschütterungsbekämpfung und auch Bekämpfung von sonstigen Umweltauswirkungen, Vermeidung und Verminderung (Emission und Immission von Luftreinhaltung, sowie Lärm- und Erschütterungsbekämpfung)
  3. Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung, Strategien und technische Umsetzung dessen, sowie Kreislaufführung von Stoffen
  4. Umweltschutz (produktionsintegriert)
  5. Bilanzierung von Energie und Wärmenutzung
  6. Gewährleistung von Anlagensicherheit (techn. Maßnahmen), inkl. Prozesstechnik

Behördenstruktur und Rechtsgrundlagen

  1. Aufbau, Aufgaben, Zuständigkeiten und die Befugnisse bei Genehmigungs-, Zulassungs- und Überwachungsbehörden und alle beteiligten Stellen
  2. EU-Umweltrecht(Grundkenntnisse) und deutsche Rechtsprechung als Grundlage
  3. Verfahrensrecht mit allen Details über Inhalt und Ablauf von Genehmigungs- und Planstellungsverfahren, sowie die Rechtstellung der Beteiligten; ergänzende Vorschriften und auch UVPG
  4. Immissionsschutz anlagenbezogen, vor allem Ablauf von immissionsschutzrechtlichen Verfahren zur Genehmigung und die Unterscheidung der Verfahrensarten. Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit dem Landesimmissionsschutzgesetz (Verordnung zur Durchführung), Vorschriften auf Verwaltungsebene (Gesetzes- und Rechtsgrundlagen)
  5. Anlagensicherheit; hier Rechtsvorschriften, Störfallverordnung, Verwaltungsvorschriften, Gerätesicherheitsgesetz (Verordnungen nach §11 und technische Regeln)
  6. Gewässerschutz und Bodenschutz in Bezug auf Wasserhaushaltsgesetz, Bodenschutzrecht, Landeswassergesetz, Fließgewässer Güteanforderungen, Verordnungen zum Umgang bei Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, Löschwasserrückhaltelinie, Verordnung Indirekt-Einleiter, Selbstüberwachung für Abwasserbehandlungsanlagen (Verordnung) und Kanalisation und Einleitung
  7. Betriebsbezogene Abfallwirtschaft, also Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – Verordnungen hierzu, sowie Verwaltungsvorschriften zum Abfallrecht und Landesabfallrecht
  8. Stoffbezogene Anforderungen des Umweltschutzes, bedeutet Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Gefährlichkeit von Stoffen (Regelwerk für Bewertung)
  9. Naturschutz – Bundesnaturschutzgesetz, Ausgrabungs- und Landschaftsgesetz, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung (Bewertungsverfahren)
  10. Arbeitsschutz – Rechtsvorschriften, Arbeitsstättenverordnung und –richtlinie, sowie Unfallverhütungsvorschriften
  11. Sonstiges – Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht der Länder, Bedeutung der Genehmigungs- oder sonstiger Zulassungsentscheidung, vor allem bei Maßnahmen nacht Straf- oder Ordnungswidrigkeit

Wichtig ist das Ausfüllen sämtlicher Formulare und die detaillierte Aufgliederung und Dokumentation. Alle erforderlichen Bereiche müssen erörtert und vollständig beschrieben und erklärt sein. Wichtig sind die Anträge und Hinzuziehung zusätzlichen Beistände, wie weitere Sachverständige oder Rechtsbeistände.

Alle Ausführungen müssen im Sinne von §36 der Gewerbeordnung und nach den rechtlichen Grundlagen ausgefüllt sein.

Jedes Bundesland hat differenzierte Vorschriften. Diese müssen bei der Sachverständigenbearbeitung beachtet werden. Eine Fachkraft für diese Genehmigungen ist aber über all diese Rechtsgrundlagen informiert.

Wichtig ist es auch, die Vordrucke und Tabellen der Institutionen zu nutzen.

Man muss über enormes Fachwissen in diesen Bereichen verfügen, um der Umwelt keinen Schaden zuzufügen.

Diese Genehmigungen im Umweltbereich dürfen ausschließlich durch einen dafür ausgebildeten Sachverständigen beantragt und analysiert werden.

Dieser muss Folgendes vorweisen:

  • Fachliche Bestellungsvoraussetzungen
  • Erforderliche Kenntnisse
  • Richtlinien für die Überprüfung der besonderen Sachkunde für Sachverständige im Genehmigungsverfahren des Umweltbereichs