Sachverständige Verifizierung für Treibhausgas-Emissionenhandel

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Gutachter im Fachgebiet Verifizierung für Treibhausgas-Emissionenhandel


Dipl.-Ing. Michael Schwarze
Michael Schwarze

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Acker- und Pflanzenbau | Dendrologie | Forstwirtschaft, Betrieb und Unternehmen ...

Unter den Lärchen 7, 56335 Neuhäusel

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Gutachter Verifizierung für Treibhausgas-Emissionenhandel:
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Verifizierung für Treibhausgas-Emissionenhandel - Informationen

Treibhausgas kann natürlichen Ursprungs oder anthropogenen Ursprungs sein. Bei Treibhausgas handelt es sich um einen gasförmigen Stoff in der Erdatmosphäre, durch den die Strahlung erhöht wird und es zum sogenannten Treibhauseffekt kommt. Das heißt, die Infrarotstrahlung wird zwar vom Boden abgegeben kann aber nicht mehr entweichen und bleibt in der Erdatmosphäre erhalten. Eben dadurch kommt es neben dem natürlichen Treibhauseffekt zu einer weiteren Emittierung der Wärmestrahlung. Die weltweiten Temperaturen erhöhen sich, wodurch jahrtausendealte Polkappen bereits jetzt stark an Größe verlieren weil sie schmelzen.

Im Großen und Ganzen kann man jedoch nicht sagen, dass Treibhausgase negativ sind, denn ohne die natürlichen Treibhausgase wäre es bitterkalt auf der Erde schon fast wie zur Eiszeit. Die Temperaturen würden ungefähr bei Minus achtzehn Grad liegen. Erst durch die natürlichen Treibhausgase kommt es zu den angenehmen Temperaturen, wie man Sie heute kennt.

Die natürlichen Treibhausgase wurden aufgrund der Industrialisierung und den dadurch entstehenden erhöhten Kohlendioxidausstoßes negativ verändert, wodurch das natürliche Gleichgewicht empfindlich gestört wird. Eben dem wollten mehrere Mitgliedstaaten entgegenwirken in dem Sie 1997 im Krypto-Protokoll verschiedene Maßnahmen festlegten, um das Treibhausgas effektiv zu reduzieren.

Der Treibhausgas-Emissionshandel

Die gesetzliche Grundlage für den Treibhausgas-Emissionshandel entstand in Deutschland erst am 8. Juli 2008 und regelt den Handel mit den Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem weltweiten gemeinschaftlichen System zum Emissionshandel.

Treibhausgas-Emissionshandel – welche Auflagen hat das Unternehmen

Damit ein Unternehmen Anlagen betreiben darf, die eine hohe Kohlendioxid-Emission besitzen, muss die Firma sogenannte Emissionsrechte besitzen. Diese Rechte bzw. die Zertifikate werden von der Bundesregierung anhand im Treibhausgas-Emissions-Handelsgesetz festgelegter Kriterien zugeteilt. Daneben hat das Unternehmen natürlich die Möglichkeit, auf internationaler und nationaler Ebene über den Treibhausgas-Emissionshandel sogenannte Emissionszertifikate dazu zu kaufen. Vom Staat zugewiesene Emissionszertifikate haben nur für eine bestimmte Periode Gültigkeit. Das war während dem Aufkommen des Treibhausgas-Emissionshandels drei Jahre, später waren es vier Jahre und seit 2012 werden die Emissionszertifikate für fünf Jahre zugeteilt.

Verifizierung für den Treibhausgas-Emissionshandel – die Grundlagen

Die ersten Unternehmen, die sich im Treibhausgas-Emissionshandel bewegten waren Firmen, deren Feuerungsanlagen mehr als zwanzig Megawatt Wärmeleistung erbrachten. Dazu gehören auch Unternehmen und deren Produktionsanlagen, die aus energieintensiven Wirtschaftszeigen stammen. Dabei entwickelte die TEHG die Grundlagen für den heutigen Emissionshandel. Im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz steht geschrieben, dass ein Betreiber von Anlagen, die bereits erfasst wurden aufgrund deren Co2-Emissionen entsprechende handelbare Emissionszertifikate vorlegen müssen. Hierbei handelt es sich um eine Basisgenehmigung, die sich auf den Emissionsausstoß der Anlagen bezieht. Neben dem Besitz der handelbaren Emissionszertifikate muss das Unternehmen regelmäßige Berichte vorlegen, einschließlich entsprechender Überwachungsberichte. Sollten die Überwachungsberichte nicht in den entsprechenden Zeiträumen vorgelegt werden bzw. stehen die angegebenen Summen bezüglich des CO2-Ausstoßes nicht im Verhältnis zu den Emissionszertifikaten folgen Sanktionen. Diesen kann ein Unternehmen entgegenwirken in dem die Firma entsprechende Emissionszertifikate über den Treibhausgas-Emissionshandel zukauft. Das Zentrum für die Erteilung und den Handel der Emissionszertifikate ist die deutsche Emissionshandelsstelle. Diese befindet sich im Umweltbundesamt und darf nur alleine die Verteilung und Löschung der Emissionshandelszertifikate durchführen. Das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und der damit verbundene Handel hat den Zweck die Treibhausgase weltweit zu reduzieren.