Sachverständige Landwirtschaftskammer

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Landwirtschaftskammer - Informationen

Begriffserklärung und Definition

Die Landwirtschaftskammern sind grundsätzlich eine Körperschaft, bzw. Organisation, des öffentlichen Rechts. Ziel und Aufgabenschwerpunkt dieser ist es, die Berufstätigen im Bereich der Landwirtschaft zu fördern und zu betreuen. Außerdem sollen ländliche Räume von der Landwirtschaftskammer gestärkt werden.

Das Aufgabenspektrum der Landwirtschaftskammer

Im Landwirtschaftskammergesetzt sind die wesentlichen Aufgaben festgelegt. Zum einen gilt es, die Wirtschaftlichkeit und die Umweltverträglichkeit bei der landwirtschaftlichen Erzeugung zu fördern, zum anderen soll auch der Verbraucherschutz darin aufgenommen werden. Hinsichtlich der Tierhaltung soll eine möglichst flächenbezogene und artgerechte Haltung angestrebt werden. Diese Regelungen werden mithilfe oder aufgrund des Tierschutzgesetzes streng durchgesetzt. Diese können jedoch je nach Land und Kontinent unterschiedlich ausfallen. Eine einheitliche Regelung gibt es demnach noch nicht. Bei Fragen rund um das Thema Umwelt-, Natur-, Tier- und Verbraucherschutz steht die Landwirtschaftsammer stets beratend zur Seite. Die Bedeutungen dieser Fragen sollen möglichst auch der Gesellschaft weitergegeben und vermittelt werden, und auch der Dialog zwischen gesellschaftlich relevanter Gruppe wird gefördert.

Außerdem soll der ökologische Landbau mithilfe der Landwirtschaftskammer und dessen Gesetzen gefördert werden. Was die Berufsausbildung und die berufliche Fort- und Weiterbildung anbelangt, so ist die Landwirtschaftskammer dazu angehalten, diese im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und Beratung durchzuführen. Die Landwirtschaftskammer unterhält deshalb zwei große Versuchs- und Bildungszentren, so diverse Gartenbauzentren. In sämtlichen Bereichen innerhalb der Landwirtschaft wird eine einheitliche Gleichstellung von Frauen und Männern angestrebt.

Bei der Vermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse wird die Landwirtschaftskammer ebenfalls tätig, indem diese beratend mitwirkt und die regionale Vermarktung und die Erzeugerzusammenschlüsse fördert. Ganz besonders tätig wird die Landwirtschaftskammer auch bei innovativen Projekten, wie zum Beispiel im Bereich erneuerbarer Energie oder nachwachsenden Rohstoffen. Diese werden in ihrer Produktion, im Absatz und beim Einkommen gestützt und gefördert.

Der Aufbau der Landwirtschaftskammer

Die Landwirtschaftskammer wird auch als berufsständische Selbstverwaltungskörperschaft bezeichnet. Innerhalb dieser Körperschaft befinden sich ausgewählte Landwirte oder Landfrauen und Gärtner, welche zusammen die ehrenamtlichen Entscheidungsgremien bilden. Die gesamte Körperschaft wir alle sechs Jahre neu gewählt. Aufgeteilt sind die Gremien der Landwirtschaftskammer zu zwei Dritteln aus Vertretern der verschiedenen Unternehmen und zu einem Drittel aus Vertreter der Arbeitnehmer. Nur so kann ein einheitliches Bild bei entscheidenden wichtigen Zukunftsaspekten entstehen und Entscheidungen aus allen Blickwinkeln richtig getroffen werden.

Die Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer bildet das oberste Beschlussorgan, welche insgesamt aus 174 Mitgliedern besteht und einmal jährlich stattfindet. Davon sind 18 Mitglieder aus den Bereichen der Wissenschaft, der Berufsverbände und der Landfrauen anwesend. Ziel der Jahreshauptversammlung ist es, grundsätzliche Beschlüsse für die Aufgaben der einzelnen Kammern festzulegen und so ein stabiles Gesamtwirken zu erreichen.

15 weitere Mitglieder und zwei Stellvertretende mit einem Präsidenten bilden den Hauptausschuss. Dieser wird von der Hauptversammlung gewählt und stellt die dauernde Vertretung der Hauptversammlung dar. Dieser stellt jeden Monat eine Tagung auf und übermittelt der Verwaltung erforderliche Weisungen, welche für die Durchführung der Aufgaben benötigt wird. Vergleichbar ist der Hauptausschuss mit einem Vorstand in der Aktiengesellschaft.

An aller oberster Stelle in der Landwirtschaftskammer steht der ehrenamtlich gewählte Präsident, welcher stets mit zwei Stellvertretenden Präsidenten zusammen tätig ist. Dieser ist der Vorsitzende in den Hauptversammlungen und den Hauptausschüssen. Der Präsident trägt die oberste Dienstaufsicht und hat so zu sagen immer das letzte Wort.

Als Chef der gesamten Verwaltung bezeichnet man in der Landwirtschaftskammer den Direktor. Dieser führt die laufenden Geschäfte und ist für alle Beschäftigten innerhalb der Kammer zuständig. Bezeichnen wird man diesen als Dienstvorgesetzten. Außerdem stellt der Direktor auch den Landesbeauftragten dar.

Sachverständiger der Landwirtschaftskammer

Die für jedes Bundesland aufgestellten Sachverständigen mussten in einem Prüfungs- und Anerkennungsverfahren eine besondere Sachkunde belegen. Diese tragen den Titel: „öffentlich bestellt und verteidigt“ und zeichnen ein herausragendes Qualitätsmerkmal aus. Die jeweiligen Bestellungskörperschaften sind für die Inhalte der Aufstellungen zuständig.

So ist zum Beispiel in Berlin die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zuständig, in Hessen ist es das Regierungspräsidium Kassen und in Bayern die Industrie- und Handelskammer in Bayern, auszulesen aus dem IHK Sachverständigenverzeichnis. Brandenburg hat das Landesamt für ländliche Entwicklung und die Landwirtsschaft und Flurneuordnung.

Weitere zuständige Sachverständige können unter www.landwirtschaftskammern.de/sachverständige entnommen werden.