Sachverständige Immissionen

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Immissionen - Informationen

Der Begriff Immission bezeichnet die Einwirkung von Schadstoffen auf Personen, Tiere und Gebäude sowie die natürliche Umwelt.

Dabei bezeichnet man den Austritt der Störfaktoren aus der Quelle als Emission. Jede Immission hat mindestens einen Verursacher.

Die Immission und die entsprechenden Werte

Eine stoffliche Immission wird mittels deren Konzentration angegeben. Dabei gibt es verschiedene Werte, die hinsichtlich ihrer Schädlichkeit für Mensch, Tier und Umwelt gemessen und festgelegt werden. Man unterscheidet hier zwischen Orientierungswerten, Richtwerten und Grenzwerten.

  • Orientierungswerte sind festgelegte Werte, in deren Rahmen kein Handlungsbedarf bzw. keine weiteren Untersuchungen erforderlich sind

  • Richtwerte sind empfohlene Erfahrungswerte. Im Rahmen dieser Richtwerte sind schädliche Auswirkungen von Immissionen auf Mensch und Umwelt kaum zu befürchten. Die Richtwerte von Immissionen sind nicht identisch mit den Richtwerten für Innenräume im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

  • Grenzwerte gerade im Bereich Wasser und Luft aber auch beim Lärmschutz sind die Regeln in Deutschland richtungsweisend. Alle entsprechenden Richtlinien sind im Bundes- Immissionsschutzgesetz festgelegt. Der Grenzwert stellt den am höchsten tolerierbaren Wert bei Immissionen dar ohne als gesundheitsschädlich eingestuft zu werden.

Wie entstehen Immissionen?

Immissionen – also die Einwirkung auf die Umwelt– entstehen immer aus Emissionen – den ausgestoßenen Belastungen. Es handelt sich dabei um Staub, Abgase, Radioaktivität, Lärm und Elektrosmog. Diese wirken dann schädigend auf ein - in der Umwelt befindliches - Medium. Also entweder auf Mensch, Tier, oder Pflanzen, den Boden oder auch auf Wasser.

Als Immissionen bezeichnet man unter anderem Lärm, Erschütterungen, Licht, Strahlen, Hitze, Luftverunreinigungen.

Man unterscheidet auch natürliche Immissionen und nicht-natürliche Immissionen. Zu den natürlichen Immissionen gehören Immissionen aus natürlichen Ereignissen, wie beispielsweise bei Vulkanausbrüchen, Erdbeben, natürliche Strahlung, etc. und bei den nicht-natürlichen Immissionen z.B. Abgase aus Industrie und Produktion, Verkehr.

Schutz vor Immissionen

Gemessen werden Immissionen und Emissionen mit anerkannten und festgelegten Prüfverfahren. Die Verfahren sowie die zulässigen Werte sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt. Immissionen werden immer am Wirkungsort und Emissionen am Entstehungsort gemessen.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht bei zu erwartenden hohen Belastungen regelmäßige Überwachung und Dokumentation der Ergebnisse vor. Bei der hohen Anzahl an Schadstoffen, die z.B. in der Luft enthalten sein können, erfasst man bei diesen Überwachungen jedoch nur die fünf als am schädlichsten eingestuften. Dies sind Schwefeldioxide, Kohlenmonoxide, Stickoxide, Stäube und Ozon. Bei Erreichen von bestimmten Grenzwerten treten Rechtsverordnungen in Kraft, die Maßnahmen für eine Reduzierung der schädlichen Emissionen enthält.

Sachverständiger für Immissionen

Der zuständige Sachverständige findet sich im Fachbereich Emissionen und Immissionen und stellt ein Teilgebiet von Umweltschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft dar.

Die Ausübung der Tätigkeit erfordert bestimmte Voraussetzungen:

Vorbildung

Bedingung ist ein abgeschlossenes Studium in einer einschlägigen Fachrichtung der Agrarwissenschaft oder einer gleichwertigen anderen Fachrichtung mit mindestens sechs Semestern.

Möglich ist die Tätigkeit auch für besonders qualifizierte Antragsteller mit abgeschlossener Berufsausbildung als Meister oder Techniker in fachlich verwandtem Beruf.

Zusätzlich dazu muss der Bewerber eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit in dem Berufsfeld nachweisen können.

Wirtschaftliche Kenntnisse

  • Ökonomische, ökologische und regionale Standortfaktoren hinsichtlich der Einzelmaßnahmen

  • Bewertung wirtschaftlicher Benachteiligungen durch Emissionen und Immissionen

  • Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bei verschiedenen Ökologischen und konventionellen Anbau- und Produktionsverfahren

  • Verfahren der Tierhaltung

  • Deckungsbeitragsrechnungen

  • Teilkostenrechnungen

  • Vollkostenrechnungen

Spezifische Fachkenntnisse

  • Genehmigungsverfahren, deren Inhalte und beteiligte Behörden

  • Prüftechnologien und –Verfahren

  • Technische Grundlagenbewertung von Umweltauswirkungen bei Luft, Lärm, Gewässer Naturschutz und Bodenschutz

  • Beurteilung nach rechtlichen Anforderungen

  • Grundsätze der umweltgerechten Planung und Umsetzung bei Bauten

  • Aktueller Technikstand von relevanten Anlagenarten

  • Grundlagen der Luftreinigungstechnik

  • Bekämpfungsmöglichkeiten von Lärm und Erschütterungen

  • Maßnahmen und Möglichkeiten zur Bekämpfung der Entstehung von Emissionen und Immissionen

Juristische Kenntnisse

  • Aufbau und Zuständigkeiten von Genehmigungsbehörden, Zulassungsbehörden und Überwachungsbehörden

  • Grundkenntnisse des einschlägigen EU-Rechts

  • UVPG-Richtlinien

  • EU- Wasserrichtlinien

  • Bundesimmissionsschutzgesetz

  • UVPG

  • Baugesetzbuch

  • Raumordnungsgesetz

  • Bundesbodenschutzgesetz

  • Bundesnaturschutzgesetz

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz

  • Abfallgesetz

  • Wassergesetz

  • Bundeswaldgesetz

  • Verwaltungsverfahrensgesetz

  • Landesplanungsgesetze

  • Landesraumordnungsgesetze

  • Landesnaturschutzgesetze

  • Landeswaldgesetze

  • Verordnungen des NSG/GLB und LSG

  • Landesbauverordnungen

Beachten Sie bitte bei Ihrer Suche nach dem passenden Sachverständigen, dass die Zuteilung nicht immer klar abgegrenzt ist und manche Fachbereiche ineinander greifen. Auch sollten sie wissen, ob Sie z.B. einen gerichtlich oder öffentlich bestellten, zertifizierten, vereidigten oder freien Sachverständigen benötigen. In Deutschland ist die Bezeichnung Sachverständiger rechtlich zudem nicht geschützt und darf im Grunde von jedermann verwendet werden, ohne dass dieser dafür rechtliche Konsequenzen befürchten muss.