Sachverständige Foto und Filmwirtschaft
Hier finden Sie qualifizierte Gutachter für Ihr Fachgebiet!
Foto und Filmwirtschaft - Informationen
Bedeutet übersetzt aus dem altgriechischen so viel wie Zeichnen mit Licht. Fotografie ist die Umsetzung eine bestimmte Situation auf Bildern festzuhalten für die Ewigkeit.
- bildgebende Methode = mit Hilfe von optischen Verfahren wird ein Lichtbild auf ein lichtempfindliches Medium projiziert und dort dauerhaft gespeichert (analog) oder in elektronische Daten gewandelt (digital)
- dauerhaftes Lichtbild = Sozusagen das Foto (Diapositiv, Filmbild oder Papierbild) dabei kann es sich um ein positiv oder negativ handeln, das durch fotografiere nachträglich auf Papier gebracht wird, ausgedruckt, vergrößert etc. Dies macht der Fotograf
- bewegte Bilder = Bilder die für Filme gemacht werden. Viele kleine Einzelaufnahmen hintereinander, die dann laufend abgespielt werden ‚Laufbilder‘
Fotografie ist ein Lehrberuf und auch ein Studiengang. Man lernt in dieser Ausbildung alles über die wichtigen Bereiche der Kunst (Technik, Kameras, Lichtempfindlichkeit, Entwicklung und Fixierung, Abzüge etc). Es ist nicht nur ein Beruf, sondern eine Kunst.
Früher gab es nur die fotografische Erfassung von Situationen, weit vor dem Film. Über die Jahre hinweg verbesserten sich Verfahren und Materialien – von 1883 bis heute. Die Bilder von früher waren alles Unikate, diese konnte man nicht vervielfältigen. Im Laufe des 20 Jhd. Entwickelte man Aufnahmeverfahren, die auch eine Vervielfältigung zulassen.
Heutzutage ist mittlerweile vieles digitalisiert und kann am PC bearbeitet werden und bequem ausgedruckt, hat man lange Freude an den Bildern. Vorteil der Digitalisierung ist auch der Lagerplatz, man muss nicht mehr alles ausdrucken, sondern kann es bequem gespeichert lassen oder auch im Handy oder Tablet mit sich herumtragen.
Trotz der Modernisierung kommt ein hübsches Foto vom Fachmann nie aus der Mode, der moderne Fotoshop macht heute weit mehr als nur ein nettes Bild vor einer bunten Wand.
Sie begleiten ganze Feierlichkeiten und halten den ganzen Tag in Bildern fest. Machen besondere und auch manchmal provokante Bilder von allen möglichen Situationen.
Auch auf Werbewänden oder Plakaten sind die Bilder nicht wegzudenken. Gerne stellt man auch seine Firma mit einem extravaganten Bild vor.
Fotografie ist eine wundervolle Kunstform mit sehr vielen Künstlern, die diesen Beruf ausüben.
Filmwirtschaft
Ein Wirtschaftszweig, der sich mit Herstellung, Vervielfältigung und der Verbreitung von Fernseh- und Kinofilmen oder anderen Filmen beschäftigt. Filmproduktionsgesellschaften und Filmverleiher gehören da mit dazu.
Filmverleih- und Vertrieb wird größtenteils von US-amerikanischen Unternehmen dominiert, finanziert von den großen Firmen. Die Filme aus diesem Zweig spielen meist schon in ihrem Heimatland die teuren Produktionskosten ein, bevor sie weltweit vertrieben werden.
Bei europäischen Unternehmen hängt es meist von staatlichen Förderungen ab, der Markt hier ist nicht so gefüllt.
Alle Erträge der Kinobesuche weltweit werden umgerechnet und prozentual auf die Länder ausgelegt. So fallen ca. 25% auf europäische Produktionen, 60% auf amerikanische. Deutsche Filme werden immer beliebter, allerdings lösen sie die amerikanischen nicht so schnell ab.
Selbstverständlich sind die bei uns im Land gezeigten Filme vorab einer gesonderten Prüfung unterzogen und werden auf Altersbeschränkungen eingestuft.
Die dafür verantwortliche Gesellschaft nennt sich Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und sitzt in Wiesbaden. Träger dieser Kontrollgruppe ist die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO).
Es besteht keine Pflicht der FSK die Filme zu prüfen, allerdings wurde sich allgemein mit der SPIO darauf geeinigt keine Filme ohne vorherige Prüfung freizugeben. Geprüft werden alle DVDs, Blu-Rays, Filme und sonstige Medienträger (Trailer etc.) auf deren Altersfreigabe, die für eine Veröffentlichung vorgesehen sind.
Die FSK ist autonom und finanziert sich lediglich durch Gebühren. Rechtsgrundlage für diese Tätigkeit ist das Jugendschutzgesetz, vor allem §14, Abs. 2 i.V.m. Abs.6, sowie die Feiertagsgesetze der Länder und die Grundlagen der FSK.
Diese Grundlagen wurden von einer Kommission erlassen, welche aus 20 Vertretern aus Film- und Fernsehwirtschaft, öffentlicher Hand und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten besteht.
Auf Wunsch kann aus durch eine Juristenkommission auf strafrechtlich-relevante Inhalte geprüft werden.