Sachverständige Blumenhandel
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Blumenhandel - Informationen
Der Handel mit Blumen und Pflanzen hat sich in den letzten Jahren mehr und mehr verändert. War der Blumenhandel bis vor kurzem noch ausschließlich ein Monopol des einschlägigen Handels und der Gärtnereien, treten immer mehr Supermärkte und Discounter in den Vordergrund.
Der Blumenhandel im Wandel der Zeit
Bis noch vor wenigen Jahren war der Blumenhandel den Gärtnereien und spezialisierten Blumenläden vorbehalten. Hierher begab sich jeder, der sich oder jemand anderem eine Freude machen und mit einem bunten, wohlriechenden Blumenstrauß oder einer außergewöhnlichen Pflanze manchmal auch einem Exoten.
Nun hielt in den letzten Jahrzehnten auch in den Gärtnereien und Pflanzenzuchtbetrieben die Technologie Einzug und ermöglichte mit wenig Aufwand eine effiziente Arbeitsweise. Die Produktionszahlen ließen sich steigern und somit konnten die Betriebe günstiger anbieten.
Zusätzlich war es möglich geworden die Pflanzen durch bessere Transportmöglichkeiten und ausgereifteren Transportmitteln die Pflanzen auch über größere Strecken unbeschadet zu transportieren. Entfernungen waren nicht mehr vorrangiges Kriterium.
Blumen und Pflanzen vom Discounter
Auf der Suche nach ständigen Möglichkeiten ihr Sortiment zu erweitern, kamen auch die Supermärkte und Discounter auf die Idee ein Blumen und Pflanzensortiment anzubieten. Hierbei spielten zunächst die Schnittblumen im Billigsegment eine große Rolle. An bestimmten Tagen – meist zum Wochenende hin wurden klassische Schnittblumen, wie z.B. Rosen oder Tulpen zu einem Bruchteil des Preises angeboten, wie man bei einem klassischen Blumenladen dafür hinlegen musste. Zwar war die Qualität nicht annähernd die gleiche, der Verbraucher nahm das aber in Kauf und das Angebot wurde zahlreich angenommen.
Bald schon wurde das Sortiment erweitert. Später kamen dann auch noch Topfpflanzen hinzu und dann noch saisonal bedingt Sträucher und Stauden. Mittlerweile kann man im Discounter bisweilen ein beinahe so großes Sortiment an verschiedenen Blumen, Pflanzen, Sträuchern und Stauden finden, wie im Fachhandel.
Verkauf von Schnittblumen rückläufig
In der Produktpalette des Blumenhandels sind die Verkaufszahlen der Kategorie Schnittblumen rückläufig. Dies liegt vor allem am geänderten Verbraucherverhalten. Viele Konsumenten ist einfach die Nachhaltigkeit der Produkte wichtig geworden. Da Blumen meist als Deko Objekte dienen, ist den meisten die Haltbarkeit von Schnittblumen nicht mehr ausreichend. Zwar ist die Farbvielfalt und Blütenpracht von Schnittblumen viel voluminöser als die von Topfpflanzen, jedoch ist diese bei Schnittblumen eben nur auf eine kurze Zeitspanne begrenzt. Bei Topfpflanzen hingegen bedarf es zwar regelmäßiger Pflege, aber als Dank dafür kann man sich auch über mehrere Jahre an diesen Pflanzen erfreuen.
Der Handel mit Blumen und Pflanzen
Der Blumenhandel ist ein Schwieriges und risikoreiches Geschäft. Ständig gilt es neue Preise, Lieferanten und Angebote zu taxieren. Zudem ist auch der Transport ein Risiko. Ein Fehler bei der Handhabung der sensiblen Ware, kann eine komplette Warenlieferung im vierstelligen Warenwert vernichten. Zwar sind diese Transporte meist gut versichert, doch zu dem Verlust des reinen Warenwertes kommt noch der entgangene Umsatz bis hin zu nachhaltigen Auswirkungen auf das Firmenimage.
Sachverständige im Bereich Blumenhandel
Der Sachverständige für Blumenhandel findet sich meist im Sachgebiet Bewertungs- und Entschädigungsfragen in Gartenbaubetrieben. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Vorbildung
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Agrarwissenschaften oder vergleichbarer Fachrichtungen mit wenigstens sechs abgeschlossenen Studien Semestern mit anschließender mindestens fünfjährigen beruflichen Tätigkeit auf dem Sachgebiet.
Wirtschaftliche Kenntnisse
- Stellung des Gartenbaus in der allgemeinen Wirtschaft
- Agrarpolitik
- Ökonomie
Fachkenntnisse
- Grundlagen der Unternehmensführungwie z.B. Buchführung, Bilanzen und Jahresabschluss, Betriebszweigabrechnung oder betriebswirtschaftliche Erfolgsrechnung
- Investitionsrechnung und Unternehmensfinanzierung wie Deckungsbeitragsberechnungen, Kostenkalkulationen, Iterative Kalkulationen, Liquiditätsrechnungen etc.
- Unternehmensbewertungen
- Wertermittlung
- Ertragswert
- Verkehrswertermittlungen
- Bewertungsansätze
- Bewertung von Nutzungsbeschränkungen
- Bewertung von Wuchs- bzw. Aufzuchtschäden
Juristische Kenntnisse
- Grundlagen des Schadenersatzes und der Entschädigung
- Wertermittlungsrichtlinien
- Recht der landwirtschaftlichen und gärtnerischen Produktion
- Umweltrecht
- Eigentums- und Besitzrecht
- Beleihungsordnung
- Verfahrensordnung für Schiedsgerichte und Schiedsgutachten im Gartenbau
Der Begriff Sachverständiger ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Das bedeutet alleine die Bezeichnung ist nicht aussagekräftig. Unterschieden werden zusätzlich noch einmal z.B. zwischen gerichtlich bestellten, vereidigten, freien und zertifizierten Sachverständigen und Gutachtern. Manche Unternehmen beschäftigen beispielsweise eigene Gutachter. Ob diese dann neutral sein können, bleibt dahingestellt. Achten Sie also bei der Auswahl des Sachverständigen unbedingt auch auf dessen Qualifikation.