Sachverständige Bewertung von Erfindungen und Schutzrechten

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Gutachter im Fachgebiet Bewertung von Erfindungen und Schutzrechten


Prof. Dr.-Ing. Hans Petry
Prof. Dr.-Ing. Hans Petry

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Energieberater | Haustechniker | Blitzschutzanlagen ...

Neuhaus 56, 40883 Ratingen

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Gutachter Bewertung von Erfindungen und Schutzrechten:
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Bewertung von Erfindungen und Schutzrechten - Informationen

Deutschland ist nicht nur das Land der Dichter und Denker. Hier werden im Jahr etwa 60000 neue Patente angemeldet, weltweit über 2 Millionen. Das ist aber nur ein Bruchteil, der tatsächlich gemachten Erfindungen, die erfahrungsgemäß weit über den Patentanmeldungen liegt.

Ein Patent anmelden

Hat jemand eine Erfindung gemacht, von der er sich einen wirtschaftlichen Erfolg verspricht, meldet er ein Patent an. Bei einem Patent handelt es sich um ein gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Dieses Schutzrecht ermöglicht es dem Patentinhaber anderen die Nutzung seiner Erfindung zu untersagen. Die Erteilung des Schutzrechts ist allerdings zeitlich begrenzt. Laut dem in Deutschland geltenden Patentgesetz (§16 PatG) sind das höchstens 20 Jahre. In dieser Zeit liegen alle Nutzungsrechte und somit die aus der Nutzung der Erfindung  entstehenden Einnahmen alleinig zu Gunsten des Patentinhabers.

Während bei uns das Patent auf technische Komponente einer Erfindung lautet, gibt es beispielsweise in den USA ein Patent auf die technische Erfindung, das Utility Patent und ein Patent speziell auf das Design, also Formen und Muster – das Design Patent.

Die Bewertung von Erfindungen und Schutzrechten

Um zu klären, ob ein Patent wirtschaftlich überhaupt interessant sein kann, lassen viele Erfinder ihre Ideen zunächst einmal unabhängig bewerten. Dies übernehmen meist neutrale Institute oder auch Sachverständige bzw. Gutachter, auf Anfrage. Mit Hilfe dieser Bewertungen können Investoren gesucht, oder Finanzierungshilfen beantragt werden.

Bewertet werden die Ideen grundsätzlich nach zwei verschiedenen Methoden:

Die maschinelle Bewertung

Hierbei wird nach 25 verschiedenen Indikatoren bewertet. Die Bewertung erfolgt vollautomatisch. Und erzielt eine Trefferquote von etwa 80 Prozent.

Die manuelle Bewertung

Hier werden zusätzlich bis zu 70 weitere Indikatoren manuell bewertet. Die Trefferquote bei diesem Verfahren liegt bei 100 Prozent.

Das Ergebnis wird dann in einem umfangreichen Prüfbericht an den Auftraggeber übergeben.

Nach welchen Kriterien wird bewertet?

Die Bewertung der Erfindung erfolgt unter verschiedenen Gesichtspunkten:

  • Analyse der Technologie
  • Recherche der Patente
  • Abgrenzung zu den Wettbewerbern
  • Relevante Zielgruppe
  • Marktwirtschaftliches Potential
  • Aufwand für die Entwicklung
  • Aufwand für Investitionen
  • Überprüfung der einschlägigen Gesetzgebung
  • Zulassungsbedingungen

Und nach folgendem Schema:

  • Zunächst wird die Aktualität von Patenten geprüft um zu vermeiden, dass evtl. bereits erloschene Patente unnütz geprüft werden
  • Es erfolgt eine automatische Bewertung der zugrundeliegenden Indikatoren
  • Eine manuelle Bewertung, falls gewünscht und die Sichtung jedes Patents beziehungsweise der relevanten Patentfamilien- Mitglieder
  • Feststellung des Wertes und Analyse

Die abschließende Bewertung wird dem Auftraggeber übergeben. Auf Wunsch begleitet einen das Prüfunternehmen dann noch weiter und spricht Handlungsempfehlungen aus, bzw. unterstützt den Patentnehmer bei der Verwertung der gewonnenen Erkenntnisse, also z.B. der Lizenzierung oder dem Verkauf.

Sachverständiger für die Bewertung von Erfindungen und Schutzrecht

Einen Sachverständigen der die gesamte Kategorie abdeckt gibt es nicht. Das liegt hauptsächlich an der breiten Kategorie Palette und dem dafür erforderlichen Fachwissen. Jeder Sachbereich für sich erfordert fundierte Kenntnisse.

Je nachdem um welches Sachgebiet es sich bei der Erfindung handelt, kommen verschiedene Gutachter in Frage.

Allgemein ist die Suche nach einem geeigneten Sachverständigen oft nicht einfach, da viele Fachbereiche ineinander greifen. Am besten lassen Sie sich bei der Expertensuche beraten.

Beachten Ise bitte bei Ihrer Suche auch, dass der Titel Sachverständiger in Deutschland nicht rechtlich geschützt ist. Das heißt, wer diese Bezeichnung führt muss nicht zwingend ein ausgebildeter, bestellter Fachmann sein. Scheuen Sie sich deshalb nicht, nach der Qualifikation zu fragen.