Sachverständige Betriebsunterbrechungs- und Betriebsverlagerungsschäden
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Gutachter im Fachgebiet Betriebsunterbrechungs- und Betriebsverlagerungsschäden
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Abfallstoffe | Arbeits- und Betriebsausfälle | Arbeitsschutz und Arbeitsplatzbewertung ...
An der Palmweide 135, 44227 Dortmund
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EDV Sachverständiger | Bewertung von EDV Hard- u. Software | Arbeits- und Betriebsausfälle ...
Annette-von-Droste-Straße 21, 33098 Paderborn
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Arbeits- und Betriebsausfälle | Beweissicherungsgutachten | Qualitätssicherung ...
Auf dem Sande 18, 37276 Meinhard
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Gutachter Betriebsunterbrechungs- und Betriebsverlagerungsschäden:
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Betriebsunterbrechungs- und Betriebsverlagerungsschäden - Informationen
Ein Unternehmen macht nur dann Umsatz und letztlich auch Gewinn, wenn es produktiv ist. Steht der Betrieb still – aus welchem Grund auch immer, wird kein Umsatz erzielt und somit auch kein Gewinn. Da die Kosten jedoch in der Regel weiterlaufen, kann – je nach Dauer und Umfang des Stillstandes das Ganze durchaus den Fortbestand eines Unternehmens massiv gefährden.
Die Betriebsunterbrechung
Eine so genannte Betriebsunterbrechung kann verschiedene Ursachen haben. Die häufigsten Gründe für eine Unterbrechung des laufenden Betriebes sind die Folgen von Feuer, Bränden, Leitungswasser- Hochwasserschäden, Einbruch/ Diebstahl, Sturm oder sonstigen Elementarschäden (Wind, Schnee, Tornados, Orkan, etc.)
Auch nicht elementare Ereignisse können zu Betriebsunterbrechungen führen, z.B. Streiks, oder Ausfall der elektrischen Versorgung, etc. Diese Unterbrechungen sind allerdings in der Regel nur von kürzerer Dauer und verursachen keine Schäden in der Größenordnung, dass sie versicherungstechnisch relevant würden.
Jeder Betrieb der produktiv arbeitet, tut gut daran, sich gegen Betriebsunterbrechungen versichern zu lassen. Nicht nur, dass während einer solchen Leerlaufphase kein Geld verdient wird – darüber hinaus laufen alle Fixkosten weiter. Das beginnt bei den Personalkosten, erstreckt sich über Lagerhaltungs- und Transportkosten bis hin zu Ratenkrediten etc. die weiter bedient werden müssen sowie den Abschlägen für Energiekosten, etc.
Die Betriebsverlagerung
Die Verlagerung eines Betriebes ist mit weit mehr Kosten verbunden, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Bereits im Vorfeld wurde ja in die Erschließung und den Umbau der neuen Produktionsstätten investiert, so dass diese den Anforderungen optimal entsprechen. Neben den tatsächlichen Kosten für die Umlagerung des betriebseigenen Inventars, der Maschinen und Geräte, der Logistik, sowie der Fachkräfte (Elektriker, EDV, Maschinisten) sind es auch die laufenden Kosten, die hier nicht unerheblich zu Buche schlagen. So müssen z.B. die Löhne und Lohnnebenkosten weiter bezahlt werden, denn kaum ein Unternehmen wird bei einer Betriebsverlagerung die Belegschaft kündigen um sie dann wieder einzustellen. Dies wäre schon rein arbeitsrechtlich nicht möglich. Dazu kommen dann noch die Kosten für Abschläge von Energie und Wasser, die für eine gewisse Zeit doppelt entrichtet werden müssen.
Sowohl bei der Betriebsverlagerung als auch bei der Betriebsunterbrechung kann jede Verzögerung mit immensen Kosten verbunden sein, die unter Umständen existenzbedrohend sein kann. Hier ist eine entsprechende Versicherung sehr zu empfehlen, da diese bei bestimmten Ereignissen die Kosten übernimmt und so den Betrieb am Laufen hält.
Um sicher zu gehen, dass diese Versicherung auch alles erforderliche abdeckt, empfiehlt es sich einen Fachmann zu Rate zu ziehen.
Sachverständiger für Schäden durch Betriebsunterbrechung und Betriebsverlagerung
Aufgabe des hier zuständigen Sachverständigen ist es, Schäden zu ermitteln, die aufgrund einer Betriebsunterbrechung – teilweise oder vollständig- auftreten. Ein Unterbrechungsschaden beinhaltet sowohl den entgangenen Gewinn des Unternehmens, so wie auch die fortlaufenden Kosten und die Kosten die zur Minderung des weiteren Schadens aufgewendet werden müssen.
An den Sachverständigen in diesem Sachgebiet werden einige Anforderungen gestellt, was Vorkenntnisse und Bildung betrifft:
Vorbildung
Grundlage ist ein abgeschlossenes Studium an einer entsprechenden Fachhochschule oder einer Universität in den relevanten Studiengängen BWL (Betriebswirtschaftslehre), Wirtschaftsingenieurwissenschaften oder VWL (Volkswirtschaftslehre). Alle Fachgebiete sollten den Studienschwerpunkt Rechnungswesen, Bilanzierung und Controlling aufweisen.
Zusätzlich wird eine praktische Tätigkeit im Fachgebiet Betriebswirtschaft von mindestens 5 Jahren gefordert davon 3 Jahre im Bereich Betriebsunterbrechungsschäden.
Betriebswirtschaftliche Kenntnisse
- Betriebliche Datenverarbeitung (SAP)
- Buchführung
- Budgetierung
- Bilanzierung und Bewertung
- Soll-Ist-Analysen
- Handelsbilanzen
- Steuerbilanzen mit Bewertungsvorschriften
- Transferpreisbildung
- Innerbetriebliche Kostenabrechnung
- Systeme der Kostenrechnung
Technische Kenntnisse
- Produktionsabläufe
- Schadensminderungsmaßnahmen
Juristische Kenntnisse
- Schadenersatzrecht
- Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Versicherungsrecht
- Steuerrecht
- Rechtskenntnisse Sachverständige
Sonstige Kenntnisse
- Relevantes Versicherungsrecht
- Einzelvertragliche Regelungen
- Allgemeines Versicherungsrecht
Die Wahl des für Sie passenden Gutachters ist nicht immer einfach. Gerade bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es wichtig einen fachlich geeigneten Sachverständigen zu beauftragen. Da der Begriff Sachverständiger in Deutschland nicht rechtlich geschützt ist, ist der Titel alleine keine Garantie für fachliche Kompetenz.