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medizinischer Gutachter - Rubriken

Gutachter im Fachgebiet Medizinischer Gutachter


Dipl.-Ing. Klaus Marzahn
Klaus Marzahn

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Bausachverständiger | Kfz Gutachter | Immobiliengutachter ...

Axlerhof 2, 40721 Hilden

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02103-961930
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Der medizinische Gutachter - Ein Beruf mit Verantwortung

Sachverständige für Medizin erstellen Gutachten für Unfallversicherungen, Pflegekassen, gesetzliche Rentenversicherungen, Krankenkassen, Jobcenter und Dienstherren von Beamten. In diesem Gutachten werden die Ursachen für die vorliegenden Beschwerden erläutert, vielfach aber auch eine Therapieempfehlung aufgezeigt. Auch der Grad einer Behinderung wird mittels Gutachten festgestellt.

Wer kann als medizinischer Gutachter tätig werden?

Jeder approbierte Arzt kann durch ein Gericht zur Erstellung eines Gutachtens verpflichtet werden. Eine Ablehnung ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, so unter anderem dann, wenn der Sachverständige mit dem zu Begutachtenden in einem verwandtschaftlichen Verhältnis steht oder mit diesem befreundet ist. Auch eine Überlastung durch bereits angenommene Gutachtenaufträge, die nicht zeitgerechte Erledigung und die nicht ausreichende Fachkompetenz können Gründe für eine Ablehnung sein.  Aufträge von anderen Behörden, Krankenkassen etc. kann er hingegen ablehnen.

Unparteiische Gutachtenerstellung

Der Sachverständige muss das Gutachten unparteiisch erstellen. Wird ein solches von einem Gericht in Auftrag gegeben, hat er in seinem Gutachten verschiedene, genau definierte Fragen zu beantworten. Im Gegensatz zum normalen Arztberuf, bei dem die Therapie der Erkrankung im Vordergrund steht, müssen medizinische Gutachter die Ursache für die Erkrankung oder Schädigung im Gutachten darlegen und unter anderem auch eine Prognose zu bleibenden Schäden stellen.

Aus welchen Rechtsbereichen kommen die Gutachtenaufträge?

Neben den bereits erwähnten Organen geben auch Berufsgenossenschaften und Behörden, welche Leistungen zur Arbeitsförderung entsprechend dem Schwerbehindertengesetz sowie dem Entschädigungsrecht gewähren, Gutachten in Auftrag. Auch Assekuranzen, die beispielsweise Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen anbieten, können ein medizinisches Gutachten veranlassen. Kam es zu Behandlungsfehlern, können auch Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen ein Gutachten in Auftrag geben. Um eine Klärung der Geschäftsfähigkeit im Bereich des Betreuungs- und Familienrechtes zu ermöglichen, kann ebenfalls ein entsprechendes Gutachten erstellt werden. Im Strafrecht werden Gutachten unter anderem dann angefordert, wenn die Schuldfähigkeit, die Vernehmungs- und die Verhandlungsfähigkeit zu klären ist. Gleiches gilt auch bei der Prüfung der Haftfähigkeit und für die Erstellung einer Kriminalprognose.

Selbstverständlich können auch Betroffene ein Gutachten in Auftrag geben. Auch hier ist der medizinische Gutachter zur Neutralität und Objektivität verpflichtet. Das Gutachten muss vom Sachverständigen selbst erstellt werden, es darf keine Delegation an eine andere Person erfolgen. Natürlich dürfen Mitarbeiter beispielsweise eine Blutentnahme vornehmen oder das Gutachten nach Diktat schreiben.

Das Gutachten selbst muss auch für Laien verständlich sein. Deshalb sollten medizinische Fachbegriffe erklärt oder durch deutschsprachige Bezeichnungen ersetzt werden. Der Gutachter selbst muss sich nicht nur mit der medizinischen Terminologie, sondern auch mit juristischen Begriffen auskennen, um so ein inhaltlich korrektes Gutachten vorlegen zu können. In vielen Fällen muss er das vom Gericht angeforderte Gutachten in der Verhandlung vortragen und eventuell weitere Fragen der Prozessbeteiligten beantworten.

Soll eine Person begutachtet werden, die der deutschen Sprache nicht mächtig ist, muss der Auftraggeber einen Dolmetscher benennen, der vereidigt sein sollte und eine wortwörtliche Übersetzung vornehmen muss. Eigene Mitarbeiter, die dieser Sprache mächtig sind, sollten dafür nicht hinzugezogen werden.

Gutachter für verschiedene Fachbereiche

Nicht jeder Arzt kann alle medizinischen Fachbereiche abdecken. Deshalb werden beispielsweise Radiologen für die Beurteilung der Röntgen-, MRT- und CT-Bilder herangezogen, können anhand der Anamnese aber auch erklären, ob der Befund mit dem Vorfall in Zusammenhang steht oder von diesem herrührt. Natürlich fliesen auch Vorbefunde in die Begutachtung ein. Auf jeden Fall muss der Sachverständige den Betroffenen selbst untersuchen und auch die Anamnese, also die Vorgeschichte, mit ihm abklären.

Neben den Radiologen können auch Fachärzte für Chirurgie, Innere Medizin, Kinderheilkunde, Endokrinologie, Orthopädie, Unfallchirurgie, Kardiologie, Nuklearmedizin und Neurologie als Gutachter beauftragt werden.

Voraussetzungen für die Tätigkeit als medizinischer Gutachter

Der Gutachter muss nicht nur über solide fachmedizinische Kenntnisse, sondern auch über ein gewisses Maß an versicherungsrechtlichen Grundkenntnissen verfügen. In den meisten Fällen werden approbierte Ärzte und Zahnärzte mit der Begutachtung beauftragt, die schon über eine jahrelange Berufspraxis verfügen. Zugleich sollten Ärzte vor Beginn dieser Tätigkeit an einer Fortbildung zum Thema „Medizinische Begutachtung“ teilgenommen haben, da dieser Bereich während des Studiums meist zu kurz kommt. Viele als Gutachter tätige Ärzte sind bei der jeweiligen Landesärztekammer registriert.

Unter Umständen muss sich der Sachverständige auch mit bereits vorhandenen Gutachten auseinandersetzen und die hierin enthaltenen Informationen gegebenenfalls in seinen Bericht mit einfließen lassen. Wird der Sachverständige von einem Gericht beauftragt, gilt das Gutachten im Übrigen als Beweismittel.

Sind Sie auf der Suche nach einem medizinischen Gutachter in Ihrer Region, so sollten Sie sich auf unserer stetig aktualisierten Webseite umsehen, denn nicht nur Gerichte und Behörden, sondern auch Sie selbst können ein medizinisches Gutachten in Auftrag geben.