Gutachter im Bereich Garten- & Landschaftsbau | gusuma.de

Hier finden Sie deutschlandweit einen geeigneten Gutachter im Bereich Garten- & Landschaftsbau

5 Gutachter für "Garten- & Landschaftsbau" gefunden
  Zu den Ergebnissen

Garten- & Landschaftsbau - Rubriken

Gutachter im Fachgebiet Garten- & Landschaftsbau


Andreas Waindok
Modal GmbH & Co. KG

(0 Bewertungen)

Bausachverständiger | Kfz Gutachter | Immobiliengutachter ...

Rennekoven 9, 41334 Nettetal

Gutachterprofil »
02153-409840
Heiko Schramm
Heiko Schramm

(0 Bewertungen)

Garten- & Landschaftsbau | Garten- und Landschaftsgestaltung | Technik & Gebäude ...

Gutachterprofil »
Dipl. Ing. Heinz Hülsewiesche
Heinz Hülsewiesche

(0 Bewertungen)

Bewertung von EDV Hard- u. Software | Datenverarbeitung | Datenschutz ...

Grachtenhofstr. 50, 50226

Gutachterprofil »
Reiner Ehrmann
Reiner Ehrmann

(0 Bewertungen)

Garten- & Landschaftsbau | Garten- und Landschaftsgestaltung

Jahnstr. 151/1, 74321 Bietigheim-Bissingen

Gutachterprofil »
07142-3780920
Felix Müller
Felix Müller

(0 Bewertungen)

Garten- & Landschaftsbau | Garten- und Landschaftsgestaltung

Auf der Heide 26, 59872 Meschede

Gutachterprofil »
0291/82315
  Detaillierte Ergebnisse anzeigen

Alle Orte mit gefundenen Gutachtern im Bereich Garten- & Landschaftsbau im Überblick

Der Gutachter im Bereich Garten- & Landschaftsbau - Ein Beruf mit Verantwortung

Nicht nur im Schadensfall ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen für Garten- und Landschaftsbau sinnvoll. Er ist auch für die Bewertung von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und des vorhandenen Tier- und Pflanzenbestandes zuständig, wenn beispielsweise eine Wertermittlung erfolgen soll, um die korrekte Versicherungssumme zu ermitteln. Aber auch bei einer anstehenden Veräußerung ist das Gutachten eines Sachverständigen gefragt.

Aufgabenbereich

Sachverständige für Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau), die im Übrigen auch als landwirtschaftliche Sachverständige bezeichnet werden, ermitteln in ihren Gutachten den Wert von landwirtschaftlich Wohnhäusern und anderweitig genutzten Gebäuden, zu denen nicht nur Ställe und Scheunen, sondern auch Gewächshäuser gehören. Zugleich nehmen sie auch eine Bewertung von verschiedenen Anlagen, Maschinen und des vorhandenen Tier- und Fischbestandes vor. Eine solche Bewertung wird beispielsweise dann notwendig, wenn ein Weiterverkauf vorgesehen ist oder es zu Erbstreitigkeiten kommt.

Im Schadensfall erstellen sie Gutachten und wirken bei Bedarf auch bei der Schadensregulierung mit. Auch die Mitwirkung an der Tariffestsetzung für eine Sachversicherung ist möglich. Zugleich klären Sie ihre Kunden über Versicherungsrisiken auf und sind an der Erarbeitung von Vermarktungskonzepten von Versicherungen beteiligt.

Vor-Ort-Besichtigungen

Um sich einen Eindruck von den Gebäuden, den anderweitigen Liegenschaften und auch dem Tier- und Pflanzenbestand zu verschaffen, führen sie Vor-Ort-Besichtigungen durch. Zusätzlich beschaffen Sie auch weitere Informationen, die bei der Beurteilung des Falles dienlich sein können. Dazu gehören beispielsweise Gerichtsurteile, frühere Gutachten und wissenschaftliche Publikationen. Die so gewonnenen Informationen werden gesichtet und bewertet.

Das Gutachten wird in schriftlicher Form erstellt und dem Auftraggeber überreicht. Zu den Auftraggebern gehören nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen, Behörden, Vereine und Gerichte.

Anlässe für die Hinzuziehung eines Sachverständigen

Es gibt eine Vielzahl an Anlässen, die die Hinzuziehung eines Sachverständigen erfordern. Dazu gehören unter anderem:

  • Die Ermittlung der Schadensursache, des Ausmaßes sowie des Schadenersatzes in Hausgärten, an gärtnerischen Kulturen, an Straßenbäumen sowie in Betrieben.
  • Die Festlegung der Entschädigung, sofern Eingriffe in Gartenbaubetrieben, in öffentlichen Gebäuden sowie in Wohngrundstücken mit Grünfläche erfolgt sind.
  • Im Bereich des Nachbarrechts kommt es bei Überhängen von Hecken, Bäumen und Sträuchern und bei Verschattungen immer wieder zu Unstimmigkeiten. Hier begutachtet der Sachverständige für GaLaBau die Sachlage vor Ort und spricht im Gutachten eventuell eine Empfehlung aus.
  • Für Kleingärten kann der Sachverständige die Pachtpreisermittlung übernehmen. Zugleich erstellt er auch eine Wertermittlung nach öffentlichen Eingriffen.
  • Weitere Aufgaben sind die Gehölzwertermittlung, die Beurteilung der Standfestigkeit sowie der Bruchsicherheit, die Begutachtung von Schäden an Rasenanlagen und Teichanlagen sowie die Kontrolle von erbrachten Leistungen auf ihre fachgerechte Durchführung.
  • Für Gartenbaubetriebe kann der Sachverständige auch die Ermittlung des Zugewinns sowie des Pachtzinses übernehmen.

Spielplätze und Sportanlagen müssen ebenfalls regelmäßig kontrolliert werden. Verletzt sich ein Kind an einem Spielgerät, wird zur Beurteilung des Falles unter Umständen auch ein Sachverständiger für Garten- und Landschaftsbau hinzugezogen.

In immer mehr Regionen werden Umweltmanagementsysteme eingeführt. An der Realisierung dieser Projekte sind auch Sachverständige für Garten- und Landschaftsbau beteiligt.

In privaten Gärten, aber auch bei Firmen und Behörden, können unter anderem die vorhandenen Pflanzungen, die Pflasterarbeiten, die Rasenflächen und die vorhandenen Zaunanlagen einer Begutachtung unterzogen werden. Aber auch der im Garten aufgestellte Schuppen oder das Gartenhäuschen sowie weitere Bauten werden vom Sachverständigen auf Wunsch begutachtet. In sämtlichen Fällen kann natürlich auch eine Wertermittlung erfolgen. Das ist beispielsweise dann empfehlenswert, wenn das Haus mitsamt Garten verkauft oder vererbt werden soll.

In diesen Branchen sind Sachverständige für Garten- und Landschaftsbau tätig

Landwirtschaftliche Sachverständige sind unter anderem in Gutachter- und Beraterbüros, bei Banken, Versicherungen, Organisationen, landschaftlichen Verbänden und Behörden tätig. Ihre Arbeit bei Versicherungen umfasst beispielsweise die Schadensbegutachtung sowie die daran anschließende Schadensregulierung im landwirtschaftlichen Sektor. Zugleich können sie auch für Landwirtschaftsverbände und in Landwirtschaftsämtern und -kammern tätig werden. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass ein Gutachter unabhängig von seinen eigenen politischen Überzeugungen agieren muss.

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Gutachter

Voraussetzung für die Weiterbildung zum Sachverständigen ist ein Studium im Agrarwesen oder die Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau. Auch Forstwirte, Landwirte und andere Spezialisten können an einer solchen Weiterbildung teilnehmen. Die Weiterbildungsmaßnahme wird mit einer Abschlussprüfung beendet. Sinnvoll ist zudem die Mitgliedschaft in einem Dachverband, die erst nach erfolgreichem Abschluss einer weiteren verbandsinternen Prüfung möglich ist.