Gutachter für Brandschutz / Brandschutzbeauftragte | gusuma.de
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Brandschutz - Rubriken
Gutachter im Fachgebiet Brandschutz
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Bausachverständiger | Immobiliengutachter | Baumängel ...
Hommericher Str. 22, 51789 Lindlar
Gutachterprofil »02207 9120665
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Bausachverständiger | Baustoffe | Fliesen und Baukeramik ...
Jahnstraße 7, 25462 Rellingen
Gutachterprofil »01724684134
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Immobiliengutachter | Baumängel | Brandschutz ...
Hangstraße 10, 89547 Gerstetten- Dettingen
Gutachterprofil »Alle Orte mit gefundenen Brandschutzbeauftragten im Überblick
Der Gutachter für Brandschutz - Ein Beruf mit Verantwortung
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben müssen nicht nur betriebliche Anlagen so angeordnet werden, dass die Gefahr eines Brandes deutlich reduziert bzw. dieser vorgebeugt wird. Zugleich müssen im Brandfall die Rettung von Menschen und Tieren sowie die wirksame Brandbekämpfung ineinander übergreifen. Bei der Errichtung oder auch der Sanierung von Gebäuden ist es ratsam, auch einen Brandschutzsachverständigen hinzuzuziehen.
Aufgaben eines Sachverständigen für Brandschutz
Zu den Aufgaben eines Brandschutzsachverständigen gehören unter anderem die Anfertigung von Brandschutzkonzepten, die brandschutztechnische Überwachung der einzelnen Planungsarbeiten sowie bei der Durchführung der Maßnahmen, die Konzepterstellung für den Einbau einer Sprinkleranlage, den Einbau von Rauchmeldern, die Ausarbeitung von Flucht- und Rettungsplänen und die Erstellung von Feuerwehrplänen. So zeichnet er auch für die regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter zuständig. Um für den Notfall gewappnet zu sein, muss der Sachverständige auch regelmäßig Notfallübungen durchführen sowie für diesen Fall den Mitarbeitern eine Weiterbildung in Erster Hilfe vermitteln oder selbst anbieten.
Brandschutzkonzepte müssen nicht nur für normale Werkhallen, sondern auch für Hochhäuser, Krankenhäuser, Seniorenwohnheime und -anlagen, Verkaufsstätten, Restaurationen, Hotels und vor allem auch Schulen ausgearbeitet werden. Sie müssen bereits mit dem Bauantrag bei der jeweiligen Behörde eingereicht werden. Zugleich nimmt der Sachverständige auch eine Abstimmung mit den jeweiligen Genehmigungsbehörden sowie der Versicherung vor. Die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes begleitet er von Beginn an - also von der Planung über die Ausschreibung, die Ausführung der Arbeiten bis hin zur Abnahme des Objektes.
Des Weiteren gehört zu den Aufgaben des Sachverständigen für Brandschutz auch die Konzepterstellung für den Einbau von Sprinkleranlagen, Gaslöschanlagen sowie natürliche und mechanische Wärme- und Rauchabzugsanlagen.
Besonders bei Neubauten sollte der Brandschutz bereits bei den Planungen Berücksichtigung finden. Hier sind die Brandschutzmaßnahmen in der Regel kostengünstiger.
Zu den Aufgaben eines Sachverständigen für Brandschutz gehören auch die brandschutztechnische Bestandsaufnahme, der Hinweis auf bereits vorhandene Mängel und die Anfertigung von Brandschutzgutachten bei bestehenden Gebäuden. Grundlage dafür ist die Bestandsaufnahme vor Ort.
Da bei den heutzutage errichteten Neubauten auch sehr viel Technik eingebaut wird - als Beispiel seien hier die Heizungs- und Lüftungstechnik, die Fußbodenheizung und Fotovoltaik- sowie Solarthermieanlagen auf dem Dach erwähnt - muss eventuell auf eine Fachbauleitung zurückgegriffen werden. Ansonsten kann es passieren, dass die vorgesehenen Brandschutzmaßnahmen die bereits geleistete Arbeit wieder zunichtemachen. Weitere nützliche Informationen zum Thema Brandschutz finden Sie auf www.Brand-Feuer.de.
Das sollten Sie beachten
Nicht nur für Unternehmen, sondern auch für private Haushalte ist es enorm wichtig, in den Brandschutz zu investieren. So sichert eine durch einen Sachverständigen für Brandschutz erstellte Planung den Fortbestand eines Unternehmens, kommt es doch durch die Einhaltung der Maßnahmen zu deutlich weniger Bränden. Ist ein Unternehmen nicht optimal gegen Brände gesichert, kann es durchaus passieren, dass die Firma nicht mehr am Markt vertreten ist. Auch deshalb ist es sinnvoll, einen Sachverständigen für Brandschutz mit der Erstellung der Brandschutzplanung zu beauftragen. Er wird dabei die betrieblichen Erfordernisse, die technische Machbarkeit, die architektonische Wünsche sowie die Aufschlüsselung der Erbauungs- und Betriebskosten sowie die Erfordernisse des Brandschutzes berücksichtigen. Dadurch können die Unternehmen einiges an Kosten einsparen.
Bereits im Jahr 2010 wurde der technische Studiengang zum „Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz“ ins Leben gerufen. Dazu gehören auch die Ausbildung zum Fachplaner und zum Bauleiter für den vorbeugenden Brandschutz entsprechend der Richtlinie DIN EN ISO/TEC 17024.
Zum Sachverständigen für Brandschutz können sich unter anderem Architekten, Ingenieure, Meister, Techniker, Berufs- und Werkfeuerwehrleute sowie Brandschutzbeauftragte weiterbilden. Voraussetzung für die Teilnahme an einer solchen Weiterbildung ist aber eine Berufspraxis von bis zu 5 Jahren oder mehr. Über eine fünfjährige Berufspraxis müssen beispielsweise Meister und Techniker verfügen.
Brandschutzsachverständige können sowohl von den Unternehmen und Behörden direkt angestellt werden, die meisten von ihnen sind allerdings freiberuflich oder in Ingenieurbüros sowie bei Versicherern tätig. Die Sachverständigen können sowohl für Neubauten als auch bei Sanierungs- und Umbaumaßnahmen für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes Sorge tragen
Verschiedene Arten des Brandschutzes
Generell wird zwischen baulichem, anlagentechnischem, organisatorischem und abwehrendem Brandschutz unterschieden. Zum baulichen Brandschutz gehören unter anderem Informationen zu Baustoffen und deren Brandverhalten, zur Löschwasserbevorratung und zur Anlage von Fluchtwegen. Der anlagentechnische Brandschutz umfasst unter anderem die Installation von Brandmeldeanlagen und Löschanlagen. Im Bereich des organisatorischen Brandschutzes ist der Sachverständige unter anderem für die Schulung von Mitarbeitern verantwortlich, muss auf die Einhaltung der Brandschutzverordnungen achten und Brandschutzbegehungen vornehmen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Erstellung von Gefährdungsanalysen. Auch die Anfertigung der Feuerwehr-Einsatzpläne gehört unter Umständen in sein Aufgabengebiet. Im Bereich des abwehrenden Brandschutzes bekommt der zukünftige Sachverständige Informationen zu den Löschfahrzeugen präsentiert und wird in die Gerätekunde eingewiesen.