Bausachverständige für den Bereich: Tunnelbau und unterirdische Bauten
Deutschlandweit einen geeigneten Bausachverständigen für den Bereich Tunnelbau finden
Der Bausachverständige im Bereich "Tunnelbau"
Die Aufgabe des Tunnelbaus ist vorrangig die Erschaffung unterirdischer Hohlräume, die für Verkehrsanbindungen oder Versorgungswege benötigt werden. Meist wird hierfür eine so genannte geschlossene Bauweise angewendet. Dies richtet sich aber individuell nach dem Bauvorhaben, sowie dem jeweiligen Gegebenheiten vor Ort.
Tunnelbau – mehr als nur Löcher graben
Der Tunnelbau ist im Bauwesen wohl das mitunter schwierigste aber auch faszinierendste Gewerk. So vereint der Tunnelbau eindrucksvoll die Verschmelzung von Theorie und Praxis und erhebt das Ganze zu einer Ingenieurskunst. Je nach den örtlichen Gegebenheiten ist kein Fall wie der Andere und oft wechseln die Prioritäten zwischen Praxis und Theorie oder gehen fließend ineinander über. Gerade weil man hier mit der Beschaffenheit von mineralischen Stoffen – dem Gestein – zu tun hat, ist eine genaue Voraussage nicht möglich und es muss teilweise sehr flexibel auf die Gegebenheiten reagiert werden. Das ist umso wichtiger, als dass das Gestein nicht nur durchgraben wird, sondern in gleichem Maß das verbleibende Gestein als Tragwerkskonstruktion gebraucht wird. Somit wird es zu Baustoff und muss verlässlich standhalten. Dies gestaltet sich dann oft schwierig festzustellen, denn Gestein ist in unterschiedlich festen Schichten aufgebaut, ist teilweise gefaltet oder verwittert aber auch durch Wasser porös oder infiltriert. All dies muss bei einem Tunnelbau in die jeweiligen Berechnungen einfließen. Das setzt nicht nur ein hohes geologisches Wissen und eine ebensolche Erfahrung an den Ausführenden voraus, sondern ist immer auch mit einer gewissen Risikobereitschaft verbunden.
Sicherheit ist oberstes Gebot
Gerade in der akuten Bauphase sind solche Baukonstruktionen sehr riskant. Deshalb sind neben den Kosten für die eigentlichen Grabungen die Kosten für die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen der größte Faktor. Zusätzlich zu den statischen Fragen ist der Gesundheits- und Arbeitsschutz der im Tunnelbau tätigen Arbeiter ein vorrangiges Thema. So gehören beispielsweise der Brandschutz genauso zum Thema wie die Schaffung und Anordnung von Fluchtwegen, die Schaffung von Notausstiegen, dem Einrichten von Brandmelde-und Sprinkleranlagen.
In den allermeisten Fällen wird der Tunnelbau von Bauingenieuren betrieben, mit Schwerpunkt auf geologische und statische Kenntnisse. Allerdings sollten auch Geomechanik und Maschinentechnik zu dem Wissensbereich gehören, genauso wie spezielle Bauverfahrenstechniken.
Von den Verantwortlichen und Ausführenden solcher Bauvorhaben erwartet man in jedem Fall nicht nur ein erhebliches Maß an theoretischem Wissen, sondern auch praktische Erfahrung und die Fähigkeit des rationalen Denkens und Handelns.
Bausachverständiger für Tunnelbau und unterirdische Bauten
Einen Sachverständigen für Tunnelbau und unterirdische Bauten findet man im Sachbereichsgebiet Erdbau, Grundbau, Felsbau.
Neben den bereits erwähnten wünschenswerten Voraussetzungen, die ein Sachverständiger in diesem Gebiet vorweisen sollte, gibt es einige zwingende Voraussetzungen, die dieser erfüllen muss.
Vorbildung
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen an einer technischen Hochschule oder Universität in Verbindung mit einer mindestens 10-jährigen praktischen Erfahrung in dem relevanten Fachbereich.
Zusätzlich ist eine praktische Erfahrung mit Boden, Fels im Feld bzw. im Labor, in der Baugrunduntersuchung sowie durch Mitwirkung an ausgeführten Bauvorhaben (in verantwortlicher Position) bei dem Entwurf bzw. bei der Bauausführung erforderlich.
Technische Kenntnisse
- Vermessungskunde
- Technische Mechanik
- Baukonstruktion
- Baustoffkunde
- Baustatik
- Baugeologie
- Bauchemie
- Hydromechanik des Grundwassers
- Hydrologie des Grundwassers
- Baugerätekunde
- Bodenmechanik
- Erd-und Grundbau
- Erdstatik im Zusammenhang mit Grundwasser
- Felsbau
- Felsmechanik
- Bauverfahrenstechnik
- DIN-V-Normen
- DIN-Normen
- VOB
- Einschlägige fachbezogene Kenntnisse
- Einschlägige Baubestimmungen
- Spezifische technische Richtlinien
- Spezifische Arbeitsblätter und Empfehlungen
- Ermittlung und Beurteilung von Bauschäden, mangelnden Bau- und Planungsleistungen
Von dem Sachverständigen für Tunnelbau werden neben dem besonderen fachlichen Wissen spezielle Kenntnisse über Inhalt, Abfassung und dem Aufbau von Gutachten verlangt. Es wird u.a. gefordert, dass der Sachverständige dazu in der Lage ist, fachspezifische Daten, Gedankengänge, Berechnungen und Fakten schriftlich so darzustellen, dass auch Laien dazu in der Lage sind, den Inhalt sinngemäß zu erfassen.
Zudem ist der Unterschied zwischen gerichtlich bestellten, vereidigten, bestellten oder zertifizierten Sachverständigen nicht immer klar ersichtlich. Auch ist die Bezeichnung Sachverständiger in Deutschland keine rechtlich geschützte Form, so dass sich eigentlich jeder so bezeichnen kann, ohne dass es juristische Folgen für denjenigen hätte. Stellen Sie also bei der Wahl des Sachverständigen sicher, dass es sich um den für Ihren Fall geeigneten Spezialisten handelt.