Bausachverständige für den Bereich: Straßenbau

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Der Bausachverständige im Bereich "Straßenbau"

Der Straßen- und Wegebau beschreibt die Gesamtheit der Planung, der Erstellung und der Erhaltung der Straßen und Wege sowohl für den Fahrzeugverkehr, als auch für Fußgänger. Unter Straßenbau versteht man grob gesagt die Nutzbarmachung eines Untergrundes für eine gefahrlose Nutzung.

Wozu braucht man Straßenbau

Jeder kennt es, man will schnell irgendwohin, aber da ist wieder einmal eine Flut von Umleitungen, weil mal wieder die Straßen aufgegraben wurden.

Was einerseits ärgerlich sein kann, ist andererseits dringend erforderlich. Würde man die Straßen nämlich nicht regelmäßig sanieren und auffrischen, wären sie bald nicht mehr befahr- und begehbar.

Ohne den Straßenbau wäre es heutzutage nicht mehr möglich, das Verkehrsaufkommen zu bewältigen. Der natürlich gewachsene Untergrund ist absolut ungeeignet den Anforderungen des heutigen Verkehrs- und Transportwesens auch nur annähernd gerecht zu werden.

Lag früher das Augenmerk hauptsächlich darauf, schnelle und halbwegs komfortable befahrbare Wege von A nach B zu schaffen, liegt heute das Ziel um ein vielfaches höher. Das heutige Straßenbauwesen hat zum Ziel nicht nur nachhaltige und sichere Verkehrswege zu erschaffen, sie sollen auch noch wirtschaftlich sein und darüber hinaus auch die Umwelt nicht zu sehr belasten.  

Der Straßenbau arbeitet naturgemäß mit anderen Bereichen des Fachgebietes Tiefbau zusammen. So werden im Zuge von Straßenbauarbeiten meistens noch anfallende Kanalbauarbeiten oder Elektrizitäts-, sowie Wasser- und Abwasserarbeiten verrichtet. Auch der Brücken- und Tunnelbau geht meist Hand in Hand einher mit dem Straßenbau.

Die Geschichte des Straßenbaus

Schon sehr bald nachdem man Transportmittel für sich entdeckt hatte, wurde der Wunsch nach entsprechenden Wegen immer dringlicher. Anfangs blieben den Reisenden nur die von der Natur vorgegeben Möglichkeiten. Dies bedeutete aber nicht nur holprige, strapaziöse Pfade, die meist auch noch mit großen Umwegen verbunden waren, da immer wieder Hindernisse dies erzwangen, sondern war außerdem sehr beschwerlich und zeitraubend.

Schon bald begann man damit, bestimmte Routen, die man immer wieder benutzte zu befestigen, zu begradigen und zu verbreitern, bzw. gangbar zu machen. Vorreiter waren hier die Ägypter, die Babylonier und die Perser, die begannen ein regelrechtes Verkehrsnetz zum Transport von Waren und Gütern zu nutzen. Dort begann auch die Nutzung von Befestigungsmaterial für diese Straßen. Was zunächst einfache Erdwege waren, wurden im Lauf der Zeit Schotterstraßen und schließlich Pflasterstraßen.

Pflastersteine dienten sehr lange Zeit als optimalster Belag für Straßen. Erst zu Beginn des 18. Jahrhunderts wurde damit begonnen Straßen zu Asphaltieren. Trotzdem dauerte es noch fast bis ins 20. Jahrhundert bis sich diese Methode überall durchgesetzt hatte. Allerdings finden sich auch heute noch vereinzelt Pflasterstraßen, was aber meist historische oder ethische Gründe hat.

Das asphaltieren der Verkehrswege wurde immer weiter entwickelt und die Mischung der Rohstoffe immer weiterentwickelt um die Straßen noch haltbarer, sicherer und wirtschaftlicher zu bauen.

Bausachverständiger für Straßenbau

Die Kategorie Straßenbau unterliegt dem Sachverständigen-Sachgebiet des konstruktiven Ingenieurbaus. Diese besonderen Bauingenieure sind durch ihre besonderen Fähigkeiten und Ausbildungen in der Lage, die komplexen und teils hochwissenschaftlichen physikalischen Gegebenheiten zu analysieren und die anspruchsvollen Berechnungen und Lösungsansätze auszuführen, die in dieser Kategorie anfallen.

Dazu bedarf es besonderer Voraussetzungen, die ein Sachverständiger für Straßenbau zwingend erfüllen muss.

Vorbildung

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium einer Technischen Universität oder Hochschule in Verbindung mit einer mindestens siebenjährigen praktischen Tätigkeit im Bereich des relevanten Fachgebietes. Der Nachweis kann erbracht werden durch selbstverfasste Arbeiten aus dem Themenbereich, bzw. erstellter Gutachten, die nicht älter als 5  Jahre sein dürfen. Eine rein planerische oder wissenschaftliche Tätigkeit gilt nicht als praktische Voraussetzung gemäß den Anforderungen.

Kenntnisse im rechtlichen Bereich

  • Grundsätze des Bauordnungsrechts
  • Relevante Teile des BGB inkl. der Nebengesetze
  • Relevante Teile des Zivilrechts
  • Relevante Teile des Strafrechts
  • Relevante Teile des Versicherungsrechts
  • Einschlägige DIN-Normen inkl. der Richtlinien und Runderlasse
  • Einschlägige Rechtsvorschriften
  • Einschlägige Vorschriften der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)

Besondere Kenntnisse

Von dem Sachverständigen für konstruktiven Ingenieurbau werden besondere Kenntnisse über Inhalt, Abfassung und dem Aufbau von Gutachten verlangt. Es wird gefordert, dass in den schriftlichen Arbeiten erkennbar ist, dass der Sachverständige dazu in der Lage ist, fachspezifische Daten, Gedankengänge, Berechnungen und Fakten so darzustellen, dass auch  Laien dazu in der Lage sind, den Inhalt sinngemäß zu erfassen und für diese auch nachprüfbar und verständlich ist.