Bausachverständige für den Bereich: Statik im Bauwesen
Deutschlandweit einen geeigneten Bausachverständigen für den Bereich Statik im Bauwesen finden
Gutachter im Fachgebiet Statik im Bauwesen
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Bauleitplanung | Bautechnik | Baubeschreibung ...
Löffelholzweg 10, 91336 Heroldsbach Heroldsbach
Gutachterprofil »09190/ 996444
Gefundenen Bausachverständige im Bereich Statik im Bauwesen nach Orten
Der Bausachverständige im Bereich "Statik im Bauwesen"
Ist auch unter der Bezeichnung Baustatik bekannt und befasst sich mit der Zuverlässigkeit und Sicherheit von Tragwerk im Bauwesen. Hierzu werden Berechnungen von Kräften, deren wechselseitige Auswirkungen im Bauwerk und den jeweiligen Teilen des Bauwerkes angestellt.
Was ist Baustatik?
Die Baustatik umfasst eine weitreichende Sammlung von grafischen und rechnerischen Verfahren, die Einwirkungen von äußeren Lasten auf Verformungen, sowie deren Spannungen berücksichtigen. So kann die Lastenabtragung des Tragwerks nachvollzogen und die Belastbarkeit, bzw. die Gebrauchsfähigkeit bestimmt und nachgewiesen werden.
Die einwirkenden Lasten werden unterteilt in drei verschieden Arten
- die ständige Last - hierzu zählt z.B. das Eigengewicht des Bauwerkes
- veränderliche Lasten - wie Wind, Schnee, Temperaturen, unterschiedliche Belastungen durch Wasser, oder den Verkehr
- außergewöhnliche Lasten - Unfälle ( z.B. Anprall von Fahrzeugen), Erdbeben, Feuer, Hochwasser
Die Aufgabe der Baustatik ist nun in den jeweils vorliegenden Fällen, diese realen Lasten -unter Einbeziehung von Normen- im Hinblick auf eine gewisse Versagenswahrscheinlichkeit abzuschätzen, bzw. zu berechnen. Dabei geht man von der ungünstigsten Kombination aller relevanten Fakten aus. Immer im Hinblick auf Tragsicherheit und Gebrauchstauglichkeit.
Aufgrund der sehr komplexen Berechnungseinzelheiten findet man Baustatiker meist in den Berufsgruppen der Ingenieure.
Warum die Baustatik so wichtig ist
Die von dem Baustatiker gewonnenen Erkenntnisse und Statistischen Berechnungen sind wichtige Nachweise für die Standfestigkeit und Tragfähigkeit des jeweiligen Bauwerkes. Dies hat weitreichende Einflüsse auf weitere Verfahrensweisen und allerlei Fachbereiche. Nicht nur Gesundheits- und Personenschutz sind hier ein wichtiges Thema, sondern auch eigentümerbedingte Interessen sowie unter Umständen auch versicherungstechnische Hintergründe.
Soll ein bestehendes Bauwerk beispielsweise erweitert, umgebaut oder zweckentfremdet werden ist immer ein Baustatiker hinzuzuziehen, der das entsprechende Projekt unter den relevanten Gesichtspunkten prüft und genehmigt, oder ablehnt. Der Statiker erstellt dann auch ein Schriftstück in dem gegebenenfalls eine Genehmigung des Projektes an die Erfüllung gewisser Auflagen gebunden ist. Dabei behält der Baustatiker auch die wirtschaftlichen Interessen des Bauherrn im Auge. Würde sich beispielsweise ein Projekt nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand realisieren lassen, weil die aktuelle Statik nicht zweckmäßig ist, wird der Statiker eine entsprechende Empfehlung aussprechen und den Bauherr so vor einem finanziellen Super Gau bewahren.
Bausachverständiger für Statik im Bauwesen / Baustatik
Die Kategorie Statik im Bauwesen, bzw. Baustatik unterliegt dem Sachverständigen Sachgebiet des konstruktiven Ingenieurbaus. Diese besonderen Bauingenieure sind durch ihre besonderen Fähigkeiten und Ausbildungen in der Lage, die komplexen und teils hochwissenschaftlichen physikalischen Gegebenheiten zu analysieren und die anspruchsvollen Berechnungen und Lösungsansätze auszuführen, die in dieser Kategorie anfallen.
Dazu bedarf es besonderer Voraussetzungen, die ein Sachverständiger für Statik im Bauwesen zwingend erfüllen muss.
Vorbildung
Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium einer Technischen Universität oder Hochschule in Verbindung mit einer mindestens siebenjährigen praktischen Tätigkeit im Bereich des relevanten Fachgebietes. Der Nachweis kann erbracht werden durch selbstverfasste Arbeiten aus dem Themenbereich, bzw. erstellter Gutachten, die nicht älter als 5 Jahre sein dürfen. Eine rein planerische oder wissenschaftliche Tätigkeit gilt nicht als praktische Voraussetzung gemäß den Anforderungen.
Kenntnisse im rechtlichen Bereich
- Grundsätze des Bauordnungsrechts
- Relevante Teile des BGB inkl. der Nebengesetze
- Relevante Teile des Zivilrechts
- Relevante Teile des Strafrechts
- Relevante Teile des Versicherungsrechts
- Einschlägige DIN-Normen inkl. der Richtlinien und Runderlasse
- Einschlägige Rechtsvorschriften
- Einschlägige Vorschriften der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen)
Besondere Kenntnisse
Von dem Sachverständigen für konstruktiven Ingenieurbau werden besondere Kenntnisse über Inhalt, Abfassung und dem Aufbau von Gutachten verlangt. Es wird gefordert, dass in den schriftlichen Arbeiten erkennbar ist, dass der Sachverständige dazu in der Lage ist, fachspezifische Daten, Gedankengänge, Berechnungen und Fakten so darzustellen, dass auch Laien dazu in der Lage sind, den Inhalt sinngemäß zu erfassen und für diese auch nachprüfbar und verständlich ist.
Die Suche nach einem geeigneten Sachverständigen für bestimmte Fachgebiete gestaltet sich meist recht aufwändig, da viele Fachgebiete unter bestimmten Sachbereichen zusammengefasst sind. Darüber hinaus muss der Auftraggeber unterscheiden können, ob er einen gerichtlich bestellten, zertifizierten, vereidigten oder registrierten Sachverständigen benötigt. Beachten Sie bitte auch, dass die Bezeichnung Sachverständiger in Deutschland nicht rechtlich geschützt ist, das bedeutet es darf sich jeder Beliebige so benennen, ohne juristische Konsequenzen fürchten zu müssen. Lassen Sie sich bei der Auswahl deshalb immer die Qualifikationen nennen, bzw. geben Sie hierauf besonders Acht.