Bausachverständige für den Bereich: Städtebau

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Der Bausachverständige im Bereich "Städtebau"

Der Städtebau gestaltet Gruppen von Gebäuden, Teile von Städten oder Siedlungen in öffentlichen Räumen. Was in der Stadtplanung theoretisch zu Papier gebracht wird, führt der Städtebau im praktischen durch. Dabei müssen sowohl Städteplaner als auch der Städtebau einige Aspekte beachten.

Planen und Bauen

Die Fachgebiete Städteplanung und Städtebau arbeiten Hand in Hand. Für beide Bereiche gilt es einige Punkte zu beachten, wenn eine Stadt, ein Stadtteil oder eine Siedlung entstehen soll:

  • Es muss die optimale geografische Lage gefunden werden. Dabei sind z.B. Grenzen, Flüsse, Territorium, Nachbarschaft etc. zu beachten
  • Die geplante Ansiedlung muss sich optimal in die Topografie einfügen
  • Der Grund und Boden muss fest und tragfähig sein
  • Die Stadtmorphologie – also die Festlegung der Strassenverläufe, die Besiedelungsform bzw. die Einteilung der Baufelder muss grundlegend erfolgt sein
  • Es muss eine Gliederung der Einzelbereiche erfolgt sein, also bspw. Wo darf bebaut werden, wo muss freigehalten werden, wo sollen Friedhöfe, Grünflächen, Parks, Sportflächen oder Schneisen entstehen.
  • Es sollte eine Raumhierarchie vorhanden sein – also wo befinden sich Ballungszentren, Stadtteilzentren, Hauptzentren, etc.
  • Eine wohlüberlegte Infrastruktur ist ein wichtiger Bestandteil. Die Fragen der Wasserversorgung- und Entsorgung, der Heizarten, Wind und Unwetterschutz, der Schutz vor Überhitzung sowie die Entsorgung von Abfällen muss geregelt sein

Der Städtebau im Wandel der Zeit

Seit es Planungen zur Errichtung von Städten gibt, seither existiert auch der Städtebau. Die ersten Städte waren eine eher zufällige unregelmäßige Anordnung von Behausungen die nah beieinander lagen um in der Gemeinschaft stärker zu wirken und mehr Schutz zu bieten. Später hinzukommende Behausungen wurden immer weiter Drumherum angelegt. Das hatte den Nachteil, dass auch ständig die Befestigungen um die Stadt herum versetzt werden mussten.

Die ersten Planstädte entstanden im mittelalterlichen Orient. Hier entstanden dann auch erstmals Hauptstraßen, abgegrenzte Stadtviertel und die Zentralisierung öffentlicher Gebäude. Nach und nach wurde dieses Vorgehen von anderen Ländern übernommen.  

Im Laufe des 19. Jahrhunderts fanden nur noch überwiegend Stadterweiterungen und Stadterneuerungen statt. Meist wurden diese nötig durch die Industrielaisierung und der damit verbundenen Bevölkerungszentralisierung. Mehr und mehr hatte der klassische Städtebau eigentlich nur noch erweiternde und reorganisierende Aufgaben. Im Laufe der letzten Epoche wurde der Städtebau dann auch immer mehr zur Stadterneuerung, denn der Bau neuer Städte in den Industrienationen der westlichen Welt ist fast zum Stillstand gekommen. Mehr und mehr treten hier die Stadterneuerung an diese Stelle.

Bausachverständiger für Städtebau

Eine Bestellungsvoraussetzung für Sachverständige im Städtebau ist nicht speziell vorhanden. Diese Fachkategorie decken Sachverständige aus dem Sachbereich Bauplanung -  Schäden an Gebäuden mit ab.

Vorbildung

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium In der Fachrichtung Architektur oder im Bauingenieurwesen einer Universität, einer Technischen Hochschule oder Fachhochschule. Zusätzlich wird eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren im Bereich Bauleitung, Planung und Ausschreibung gefordert. Auch sollte der Sachverständige einen Nachweis erbringen können über die Fähigkeit Sachverhalte – je nach Auftrag - in verständliche, übersichtliche und fachtechnisch versierte Schriftform bringen zu können. Hierzu können eigene Gutachten oder Ausführungen dienen, die allerdings fachlich im genannten Bereich angesiedelt sein sollten.

Kenntnisse im technischen Bereich

Erwartet wird eine besondere Sachkenntnis in

  • Bauphysik - Verhalten von Baustoffen und –teilen beim Einwirken von Feuchtigkeit, Temperatur, Schall, bei Bränden, Erdbewegungen, Erschütterungen etc.
  • Bauchemie - chemische Eigenschaften der Baustoffe, deren Verhalten zueinander und Verhalten in bestimmten Konstruktionen
  • Werkstoffkunde - Kenntnisse über die eingesetzten Baustoffe, sowie über deren spezifischen Verhalten, bspw. Korrosion, Haltbarkeit, Belastungsresistenz, etc., über übliche Handelsformen, Produktbezeichnungen und Prüfkriterien, sowie über Faktoren zur Umwelt

Darüber hinaus erwartet man von einem Sachverständigen in diesem Sachgebiet noch besondere Kenntnisse in den Bereichen Baukonstruktion, Tragwerkskenntnisse, Grundbau und Bodenmechanik, Hydrologie, Geologie, Maschinen- und Gerätekunde, Baubetrieb, Kostenermittlung und Ausschreibungen sowie der Untersuchungsverfahren für Sachverständige, den anzuwendenden relevanten Regelwerken die Normen, Richtlinien und Vorschriften enthalten und den anzuwendenden Beurteilungsverfahren.

Kenntnisse in Recht und Gesetz

In folgenden Bereichen muss der Sachverständige wenigstens Grundkenntnisse haben:

  • dem üblichen Schriftverkehr bei Gerichtsaufträgen
  • Organisieren und durchführen eines Ortstermins
  • Besorgnis der Befangenheit
  • der Sachverständigenverordnung
  • der Entschädigung und Vergütung in Gerichtsverfahren
  • der Tätigkeit als sachverständiger Zeuge, als Zeuge oder als Sachverständiger
  • dem Schiedsgutachter Verfahren inklusive der Abgrenzung zu außergerichtlichen Verfahren