Bausachverständige im Bereich Mauerwerksbau

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4 Gutachter für "Mauerwerksbau" gefunden
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Gutachter im Fachgebiet Mauerwerksbau


Jens Stapel
Jens Stapel

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Bausachverständiger | Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau | Altbausanierung ...

Möwenstieg 6, 21683 Stade

Gutachterprofil »
0172 38 68 310
Dr. Ing. Thomas von Dall Armi
Thomas von Dall Armi

(0 Bewertungen)

Bausachverständiger | Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau | Altbausanierung ...

Petersbrunnerstr. 15A, 82319 Starnberg

Gutachterprofil »
08151-655780
Cihan Acemi
Cihan Acemi

  ∅ 5  (1 Bewertung)

Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau | Bausachverständiger | Altbausanierung ...

Schifferstadter Str. 61, 68219 Mannheim

Gutachterprofil »
06213368715
Wolfgang Saam
SAAM Immobilien & Sachverständigenbüro

(0 Bewertungen)

Bauleitplanung | Bautechnik | Baubeschreibung ...

Löffelholzweg 10, 91336 Heroldsbach Heroldsbach

Gutachterprofil »
09190/ 996444
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Gefundenen Bausachverständige im Bereich Mauerwerksbau nach Orten

Der Bausachverständige im Bereich "Mauerwerksbau"

Der Mauerwerksbau grenzt sich durch seine speziellen Techniken und der besonderen Werkstoffe von weiteren Techniken des Bauwesens ab. Anders als beispielsweise beim Holz-, Metall- oder Stahlbetonbau handelt es sich  beim Mauerwerksbau um eine Massivbauweise, in der aus natürlichem oder Kunststein ein Bauteil oder Bauwerk gefertigt wird. Hier besteht das Mauerwerk aus druckfesten Einzelelementen wie etwa Mauerziegeln, Lehmziegeln oder Betonwerksteinen. Diese werden dann mit einem Verbundverfahren (z.B. Mörtel) in einen Mauerwerksverband verarbeitet. Unter einem Mauerwerksverband versteht man ein Mauerwerk, das aus einzelnen Steinen mit einer bestimmten Fügetechnik entstanden ist.

Der Mauerwerksbau – eine stabile Sache

Das spezifische beim Mauerwerksbau ist die Tatsache, dass hier das Mauerwerk aus einzelnen Kunststeinen oder natürlichen Steinen entsteht – anders als beispielsweise beim Stahlbetonbau, wo die Wände komplett aus Beton gegossen werden. Ein klassisches Mauerwerk ist eine stabile Angelegenheit. Stahlbetonwände sind zwar durch die eingearbeiteten Stahlanteile noch  stabiler als Mauerwerk, allerdings ist das klassische Mauern die kostengünstigere und schnellere Variante und auch bei den Bauherren im Allgemeinen beliebter.

Die Klassifizierung von Mauerwerk

Im Mauerwerksbau unterscheidet man verschiedene Klassifizierungen nach unterschiedlichen Gesichtspunkten:

  • nach dem verwendeten Verfugungsmaterial
  • nach den verwendeten Steinarten
  • nach der Optik
  • nach der Statik

Zur Ausführung werden können verschiede Steine verwendet werden. So beispielsweis so genannte künstliche Steine – also industriell hergestellte Steinarten wie :

  • Backsteine
  • Klinker
  • Lehmziegel
  • Schwemmstein
  • Betonwerkstein
  • Porenbetonstein
  • Blähtonstein
  • Kalksandstein
  • Hohlblockstein
  • Lochziegel

All diese künstlichen Steinarten sind in der Form genormt. Nicht so die natürlichen Steine wie z.B. Sedimentgesteine ( Kalkstein, Sandstein) oder Tiefengesteine zu denen z.B. Granit gehört. Diese sind unterschiedlich in Form, Größe und Beschaffenheit und somit auch nicht so leicht zu verarbeiten wie Kunststein.

Weiter unterscheidet man noch in homogenes und nicht-homogenes Mauerwerk in tragende oder nichttragend. Aufgrund der vielfältigen Unterscheidungsmerkmale und speziellen Bau- und Verfahrensweisen ist das Spektrum des Mauerbauwerkes breit gefächert und vielfältig und verlangt  breites Spektrum an spezifischem Fachwissen.

Bausachverständige für Mauerwerksbau

Eine Bestellungsvoraussetzung für Sachverständige im Mauerwerksbau ist nicht speziell vorhanden. Diese Fachkategorie decken Sachverständige aus dem Sachbereich Schäden an Gebäuden mit ab.

Aufgrund der vielfältigen Anforderungen auf diesem Gebiet werden von dem Sachverständigen weitreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt.

Vorbildung

Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium In der Fachrichtung Architektur oder im Bauingenieurwesen einer Universität, einer Technischen Hochschule oder Fachhochschule. Zusätzlich wird eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren im Bereich Bauleitung, Planung und Ausschreibung gefordert. Auch sollte der Sachverständige einen Nachweis erbringen können über die Fähigkeit Sachverhalte – je nach Auftrag - in verständliche, übersichtliche und fachtechnisch versierte Schriftform bringen zu können. Hierzu können eigene Gutachten oder Ausführungen dienen, die allerdings fachlich im genannten Bereich angesiedelt sein sollten.

Kenntnisse im technischen Bereich

Erwartet wird eine besondere Sachkenntnis in

  • Bauphysik - Verhalten von Baustoffen und –teilen beim Einwirken von Feuchtigkeit, Temperatur, Schall, bei Bränden, Erdbewegungen, Erschütterungen etc.
  • Bauchemie - chemische Eigenschaften der Baustoffe, deren Verhalten zueinander und Verhalten in bestimmten Konstruktionen
  • Werkstoffkunde - Kenntnisse über die eingesetzten Baustoffe, sowie über deren spezifischen Verhalten, bspw. Korrosion, Haltbarkeit, Belastungsresistenz, etc., über übliche Handelsformen, Produktbezeichnungen und Prüfkriterien, sowie über Faktoren zur Umwelt

Darüber hinaus erwartet man von einem Sachverständigen in diesem Sachgebiet noch besondere Kenntnisse in den Bereichen Baukonstruktion, Tragwerkskenntnisse, Grundbau und Bodenmechanik, Hydrologie, Geologie, Maschinen- und Gerätekunde, Baubetrieb, Kostenermittlung und Ausschreibungen sowie der Untersuchungsverfahren für Sachverständige, den anzuwendenden relevanten Regelwerken die Normen, Richtlinien und Vorschriften enthalten und den anzuwendenden Beurteilungsverfahren.                 

 Kenntnisse in Recht und Gesetz

In folgenden Bereichen muss der Sachverständige wenigstens Grundkenntnisse haben:

  • dem üblichen Schriftverkehr bei Gerichtsaufträgen
  • Organisieren und durchführen eines Ortstermins
  • Besorgnis der Befangenheit
  • der Sachverständigenverordnung
  • der Entschädigung und Vergütung in Gerichtsverfahren
  • der Tätigkeit als sachverständiger Zeuge, als Zeuge oder als Sachverständiger
  • dem Schiedsgutachter Verfahren inklusive der Abgrenzung zu außergerichtlichen Verfahren

Der Begriff Sachverständiger ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Das bedeutet alleine die Bezeichnung ist nicht aussagekräftig. Unterschieden werden zusätzlich noch einmal z.B. zwischen gerichtlich bestellten, vereidigten, freien und zertifizierten Sachverständigen und Gutachtern. Manche Unternehmen beschäftigen beispielsweise eigene Gutachter. Ob diese dann neutral sein können, bleibt dahingestellt. Achten Sie also bei der Auswahl des Sachverständigen unbedingt auch auf dessen Qualifikation.