Bausachverständige für den Bereich Baufinanzierung
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Gutachter im Fachgebiet Baufinanzierung
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Bausachverständiger | Altbausanierung | Baufinanzierung ...
Druckerweg 14, 40724 Hilden
Gutachterprofil »02103-961930
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Bausachverständiger | Baufinanzierung | Bewertung von Immobilien ...
Düppelstraße 9-11, 50679 Köln-Deutz
Gutachterprofil »0221-985287-10
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Bauleitplanung | Bautechnik | Baubeschreibung ...
Löffelholzweg 10, 91336 Heroldsbach Heroldsbach
Gutachterprofil »09190/ 996444
Gefundenen Bausachverständige im Bereich Baufinanzierung nach Orten
Der Bausachverständige im Bereich "Baufinanzierung"
Die Baufinanzierung oder auch Immobilienfinanzierung ist eine der Grundvoraussetzungen für das Errichten oder Sanieren eines Bauwerkes oder einer Immobilie. Neben der Planung und dem Kostenvoranschlag eines der ersten Handlungen des Bauherrn. Die Beschaffung und Absicherung der Geldmittel.
Die wenigsten Bauherren können eine Finanzierung eines Bauvorhabens mit Barmitteln bestreiten. Gerade bei größeren Summen muss das Vorhaben finanziert werden.
Man unterscheidet bei der Baufinanzierung die private und die gewerbliche Finanzierung. Für beide Finanzierungen werden unterschiedliche Bewertungskriterien angesetzt.
Die private Baufinanzierung
Zu überwiegenden Teilen wird eine private Baufinanzierung von Eigentümern für Immobilien die zu Wohnzwecken genutzt werden benötigt. Also Eigentumswohnungen oder Einfamilien- bzw. Zweifamilienhäuser. Hier unterscheidet man dann noch einmal zwischen der so genannten Eigennutzerfinanzierung und der Kapitalanlegerfinanzierung. Bei der Eigennutzerfinanzierung werden die Kreditnehmer die Immobilie nach Bau oder Umbau selbst nutzen, bei der Kapitalanlegerfinanzierung wird die zu bauende oder zu sanierende Immobilie nach Fertigstellung vermietet und wird so als Geldanlage fungieren und evtl. als Altersvorsorge dienen.
Darlehen für private Baufinanzierungen werden hauptsächlich von Banken, Bausparkassen, Landesförderinstituten, der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und Versicherungsgesellschaften – oft auch in Zusammenarbeit der verschiedenen Geldgeber – vergeben.
Hinzu kommen zahlreiche Fördermöglichkeiten durch staatliche Programme, wie z.B. der Wohnriester oder der Arbeitnehmersparzulage, sowie durch Förderprogramme der KfW Bank.
Baufinanzierungsdarlehen für private Zwecke werden immer mit einem so genannten Grundpfandrecht (z.B. einer Buchgrundschuld) abgesichert. Dies bedeutet, dass das zu beleihende Objekt im Falle einer Nichtrückzahlung des Darlehens automatisch als Hauptpfand dient und gepfändet werden darf.
Eine private Baufinanzierung wird nicht mehr nur rein über Banken und Bausparkassen abgewickelt, wie es traditionell üblich war, sondern läuft mittlerweile über weitere Kanäle. Dabei spielt in neuester Zeit auch die Möglichkeit von Kreditvermittlungen mit Hilfe des Internets eine zunehmend große Rolle.
Die Baufinanzierung an private Bauherren gilt unter den Finanzdienstleistern als die Form der sichersten Finanzierung mit dem geringsten Ausfallrisiko. Das liegt wohl hauptsächlich daran, dass die Darlehen immer mit einer Grundschuld oder einer Hypothek abgesichert sind und notfalls die Geldinstitute mittels einer Pfändung und Zwangsversteigerung an einen Großteil ihres Geldes kommen.
Ein nicht zu verachtender Posten bei einer Baufinanzierung, sind die Zinsen und Gebühren, die bei einem Darlehen bezahlt werden müssen. Hier lohnt es sich, genau hinzusehen und notfalls auch die Hilfe eines Fachmannes in Anspruch zu nehmen. Im Dschungel der Zinsen und Gebühren, ist es für Laien teilweise mehr als unübersichtlich und kann aber unter Umständen sehr teuer werden.
Zwar gibt es eine ganze Reihe von Gesetzen und Regularien, die Verbraucher bei Abschluss von Kreditgeschäften schützen sollen, dennoch ist es ratsam, einen neutralen Berater hinzuzuziehen und Kreditverträge vor Unterschrift prüfen zu lassen.
Selbstverständlich kann man in einem solchen Fall auch einen neutralen Sachverständigen für Baufinanzierung beraten lassen.
Sachverständigen für Baufinanzierung
Hierfür besteht ein eigenes Sachgebiet für Private Baufinanzierung. Der Sachverständige in diesem Fachgebiet gibt Beurteilungen und Bewertungen über Finanzierungsangebote ab und analysiert diese. Auch für die Kreditinstitute führt der Sachverständige, falls angefordert eine Kreditwürdigkeitsprüfung des potentiellen Kunden aus.
Aufgrund der komplexen und sich ständig verändernden Grundlagen des Finanzmarktes ist der Sachverständige in diesem Fachgebiet besonders gefordert und muss sich ständiger Weiterbildung unterziehen.
Vorbildung
Neben einem abgeschlossenen Studium – vorzugsweise in der Fachrichtung Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft oder den Rechtswissenschaften – u.U. auch einem vergleichbarem Studium, wird von dem Sachverständigen eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit in dem relevanten Tätigkeitsfeld gefordert.
Alternativ wird auch eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, mit einer 10- jährigen praktischen Tätigkeit im Anschluss anerkannt.
In jedem Fall muss nachgewiesen werden, dass der Bewerber mindestens 3 Jahre lang eine gutachterliche Tätigkeit im Sachgebiet der privaten Baufinanzierung ausgeführt hat.
Besondere Kenntnisse
Der Sachverständige muss über zahlreiche besondere Kenntnisse im Hinblick auf das Aufgabengebiet verfügen:
- Beleihungsgrenzen und Beleihungswerte
- Rangstellung nach Kreditgebern
- Grundbuch, Hypotheken, Grundschuld
- Prüfung der Kreditwürdigkeit
- Schätzung der Gesamtkosten
- Einzelanalyse der Finanzierungsprodukte
- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Risiko-Management für den Bauherren
- Methoden der finanzmathematischen Vergleichsrechnung
- Finanzkonzepte der Baufinanzierung
- Anforderungsprofile der Beratungssoftware
- Wertvermittlungsordnung
- Ist – Analyse
- Vertragsrecht, Steuerrecht und Grundpfandrecht
Gerade im Bereich Finanzen sollte der Sachverständige nicht nur kompetent und vertrauenswürdig sein, sondern hier entscheidet oft auch eine gewisse Sympathie, denn Finanzen sind nun mal eine sehr intime Angelegenheit. Beachten Sie bei Ihrer Auswahl auch, dass nicht alle Sachverständigen vereidigt sind und diese Gutachten dann unter Umständen rechtlich nicht ausreichend Gewicht haben könnten. Dies gilt vor allem bei Rechtsstreitigkeiten. Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland kein rechtlich geschützter Begriff, so dass ihn jeder verwenden kann ohne einer einheitlichen Bewertung unterzogen worden zu sein. So gibt es vereidigte, gerichtlich bestellte, öffentlich bestellte, aber auch zertifizierte und freie Sachverständige. Welcher für Sie der Richtige ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.