Bausachverständige im Bereich Baubeschläge
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Gutachter im Fachgebiet Baubeschläge
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Bauleitplanung | Bautechnik | Baubeschreibung ...
Löffelholzweg 10, 91336 Heroldsbach Heroldsbach
Gutachterprofil »09190/ 996444
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Der Bausachverständige im Bereich "Baubeschläge"
Der Überbegriff Baubeschläge umfasst Bauteile, die auf größeren Flächen meist an Werkstoffen wie Holz, Kunststoff etc. angebracht werden. Gemeint sind häufig, Scharniere oder Griffe, die eingeleiteten Energien umsetzen. Oft dienen Beschläge aber auch lediglich zur Verzierung.
Verschiedene Arten von Beschlägen
Neben den funktionellen Beschlägen wie Türgriffe, Fenstergriffe oder Scharniere, werden Beschläge auch rein zur Zierde aufgesetzt. So ist es z.B. in der Möbelschreinerei aber auch in der Bauschreinerei üblich, Beschläge an Türen, Toren, Möbeln und Fenstern anzubringen, ohne dass diese einen funktionellen Zweck erfüllen. Auch im Schiffsbau werden so genannte Klampen angebracht.
Ebenso vielfältig wie die Verwendung von solchen Beschlägen ist auch die Auswahl an Materialien, die verwendet werden. Üblicherweise sind die Beschläge – je nach Verwendungsart aber aus Metall. Dies kann von Eisen über Stahl bis hin zum Edelmetall aber je nach Geschmack und Anforderung alles Mögliche sein. Auch Holz kommt als Material für Beschläge durchaus in Frage, meist als Schnitzerei. Gerade handgemachten Einzelstücke werden mit aufwändig geschnitzten Beschlägen verziert. So wird jedes Stück zum einzigartigen und wertvollen Unikat.
Weitere Verwendung von Beschlägen
Neben den bereits erwähnten Verwendungen für Beschläge dienen diese, teils sehr kunstvollen Arbeiten auch sehr oft als Zusammenhalt für Möbelteile und sorgen z.B. dafür, dass die Schranktüre dort bleibt, wo sie soll. Auch Schubladenführungen bei Möbeln sind beschlagen.
Allerdings nennt man auch die Hufeisen, die bei Pferden angelegt werden Beschlag. Genauso, wie ein Verbindungsstück eines Autositzes zwischen Sitz und Lehne.
Übrigens auch die traditionellen Türklopfer aus vergangenen Tagen, die man noch vereinzelt an historischen Gebäuden findet, sind Beschläge. Ebenfalls findet man an alten militärischen Kopfbedeckungen Beschläge, die nicht nur den Sinn hatten, die Helme zu verzieren, sondern diese gleichzeitig durch das aufgeschlagene Metall noch einmal zusätzlich verstärkten.
Bausachverständiger für Baubeschläge
Den Sachverständigen für Baubeschläge findet man im Sachgebiet Bauteile/Fenster, Türen, Tore und vorgehängte Fassaden.
Um diese Tätigkeit ausführen zu können, muss der Sachverständige einige Anforderungen erfüllen:
Vorbildung
Man erwartet von dem Bewerber mindestens ein abgeschlossenes Studium in einer technischen Fachrichtung, wie z.B. Bauingenieurwesen, Maschinenbau oder Architektur, etc. – absolviert an einer Universität oder einer Hochschule, bzw. Fachhochschule.
Darüber hinaus muss eine mindestens achtjährige Praxis mit Schwerpunkt des beabsichtigten Fachgebietes nachgewiesen werden. Eine wissenschaftliche oder planerische Tätigkeit in diesem Fachgebiet erfüllt diesen Anspruch nicht, denn hier ist davon auszugehen, dass keine Gelegenheit bestand, die tatsächlichen Bauausführungen ausreichend kennenzulernen.
Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er in der Lage ist klare, verständliche und fachlich fundierte Schriftstücke abzufassen, die auch für Laien verständlich sind aber trotzdem sachlich und gegliedert verfasst werden. Zu diesem Zweck müssen mindestens vier selbstverfasste Gutachten vorgelegt werden, die allerdings nicht älter als fünf Jahre sein dürfen.
Kenntnisse im technischen Bereich
Vom Bewerber wird erwartet, dass er über fundierte technische Kenntnisse des angestrebten Fachgebietes verfügt. Das bedeutet auch, dass nicht nur direkte technische Begebenheiten erfasst und erkannt werden müssen, sondern der Bewerber muss auch in der Lage sein für die Rekonstruktion von Schadensabläufen, fachübergreifende Zusammenhänge zu erfassen und zu verarbeiten. Hierfür bedarf es ebenfalls fundierte Kenntnisse in den Fachgebieten:
- Bauphysik
- Baukonstruktion
- Werkstoffe
- Baustatik
- Vertragswesen
- Technisches Ausschreibungs- und Vergabewesen
- Normen und Richtlinien
- Prüfungsmethoden
- Baubetrieb
Kenntnisse im Bereich Recht und Vertragswesen
Neben den fundierten technischen Kenntnissen und der erforderlichen Vorbildung muss ein Bewerber darüber hinaus auch noch wesentliche rechtliche Kenntnisse vorweisen können. So z.B. über :
- Arten der Beweisverfahren
- Grundkenntnisse der Prozessordnung
- JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz)
- Arten von Gutachten
- Sachverständigenrecht
- Durchführen von Ortsterminen
- Bauordnung
- Technische Baubestimmungen
Bei der Ausfertigung eines Gutachtens wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die erstellten Gutachten sowohl technisch und juristisch fundiert, als auch für den Laien verständlich verfasst sind. Darüber hinaus müssen sie für den Fachmann nachprüfbar und nachvollziehbar sein.