Datenschutzerklärung für private Homepages
Fachartikel von SUMA Webtec
Sie sind im Besitz einer privaten Homepage oder eines Blogs? Dann sollten Sie auch über eine Datenschutzerklärung verfügen - denn was für gewerbliche Websites gilt, ist auch für eine private Homepage verpflichtend.
Zusätzlich zu der obligatorischen Impressumspflicht sollten sich die Betreiber privater Homepages Gedanken zu einer Datenschutzerklärung machen.
Hierbei gilt, wenn keine Daten verarbeitet werden, sollte man dies auch in der Datenschutzerklärung erklären. Im Umkehrschluss gilt, wenn Daten ausgewertet werden, muss auch dargelegt werden warum.
Eine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung für eine private Homepage sollte jedoch nicht nur den Umgang mit Daten seitens des Betreibers berücksichtigen. Zu den Pflichten zählt auch die Überprüfung, ob und in welcher Form der Website-Hoster Datendienste nutzt und welche Daten erhoben werden.
Wem die unter Umständen recht umfängliche Recherchearbeit zu viel ist, kann zur Vereinfachung auf die Datenschutzerklärung des jeweiligen Anbieters (Hoster) verweisen.